Willkommen 2018! Das sind keine Vorsätze, sondern neue Regeln

Das Jahr 2017 ist passé und mit ihm eine ganze Reihe von kantonalen Gesetzen. Zum Jahreswechsel gibts von der Regierung einen Strauss an neuen Regeln.

Die neuen Gesetze und Verordnungen sind Resultat der Debatten und Beschlüsse im vergangenen Jahr. In Kraft treten sie am 1. Januar. Manche betreffen nur einen kleinen Teil der Baslerinnen und Basler, andere bedeuten grössere Änderungen.

Mehr Steuern, höhere Stromrechnungen

So zum Beispiel die neue Besteuerung von Autos. Personenwagen werden ab sofort nicht mehr nach Hubraum, sondern nach Gewicht und Kohlendioxid-Ausstoss bewertet. Zehn Kilo Leergewicht kosten den Fahrzeughalter neu 1.25 Franken und das Gramm CO₂ 1.60 Franken. Damit sollen umweltfreundliche Karossen günstiger fahren.

Umweltschonender müssen die Basler ab jetzt auch mit dem Strom wirtschaften, sonst steigt die Stromrechnung. 20 bis 50 Franken pro Haushalt und 4,5 Prozent beim Gewerbe bekommt die IWB zusätzlich nach dem neuen Tarif der Regierung. Mit den höheren Kosten wird unter anderem die höhere Einspeisevergütung für erneuerbare Energie gedeckt.

Aber nicht nur für Ansässige verteuert sich das Basler Stadtleben, sondern auch für Besucher. Bisher zahlten Gäste von Jugendherbergen nur 1.80 Franken und Hotelgäste 3.50 Franken je Übernachtung. Neu bezahlt jeder Tourist 4 Franken pro Nacht. Das gilt auch für Mieter von Airbnb- und anderen Wohnungen. Gratis übernachten Kinder unter 12 Jahren.

Einbrecher ab Montag gegen zwei Polizeikorps

Ab 1. Januar 2018 sind sich Basler und Baselbieter Polizisten gegenseitig Freund und Helfer. Und zwar jeweils auf dem ganzen Kantonsgebiet. Bisher waren gemeinsame Einsätze nur auf das Grenzgebiet beschränkt. Unbürokratisch und spontan sollen die Amtskollegen künftig zusammen Jagd auf Einbrecher machen, das beschlossen die beiden Halbkantone im November.

Wer Schweizer werden will, hat es ab sofort schwieriger. Das neue Bürgerrechtsgesetz wurde nach zähem Ringen vom Grossen Rat beschlossen und tritt auf Anfang 2018 in Kraft. Sozialhilfeempfänger bekommen nur dann Bürgerrechte, wenn sie die empfangenen Gelder der letzten drei Jahre zurückzahlen. Straffällige Immigranten müssen dagegen länger auf die Einbürgerung warten.

Und zu guter Letzt bringt das Jahr 2018 den Basler Vorstadtgesellschaften rasanten Fortschritt: Neu dürfen auch Frauen in den Vorstand. Dafür sorgt ein separat formulierter Passus im entsprechenden Reglement. Zu verdanken ist diese Neuerung aber nicht etwa der Regierung, sondern dem Basler Bürgerrat. Dieser muss übrigens ab dem 1. Januar seine Verhandlungen protokollieren und veröffentlichen.

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