Eva Herzog senkt die Steuern, die Bürgerlichen motzen trotzdem

Die SP-Regierungsrätin will Steuern für Unternehmen und natürliche Personen senken – für die Bürgerlichen zu wenig.

Eva Herzog gerät für ihr Massnahmenpaket zur Unternehmenssteuerreform III in Beschuss.

(Bild: Hans-Jörg Walter / Nils Fisch)

Die bürgerlichen Parteien kritisieren den Vorschlag von Finanzdirektorin Eva Herzog, die Steuern im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu senken und Kinderzulagen zu erhöhen.

Was Finanzdirektorin Eva Herzog auftischt, ist den Bürgerlichen nicht genug. Herzog will die Unternehmenssteuern drastisch senken, um zu verhindern, dass Firmen wegziehen, wenn die Unternehmenssteuerreform III in Kraft tritt. Auch natürliche Personen profitieren vom vorgeschlagenen Massnahmenpaket:

  • Steuer-Freibetrag für natürliche Personen sollen erhöht werden. Damit sparen alle Steuerzahler zwischen 222 und 445 Franken.
  • Kinder- und Ausbildungszulagen sollen um 100, respektive 150 Franken erhöht werden. Unternehmen zahlen deshalb 70 Millionen mehr.
  • Für Prämienverbilligungen soll der Kanton 10 Millionen Franken mehr bereitstellen.

SVP, LDP, FDP und CVP wollen die Steuerzahler noch mehr entlasten, als dies Herzog vorsieht. Statt die Freibeträge zu erhöhen, soll der Steuersatz gesenkt werden, fordern diese Parteien.

«Nur eine derartige Steuersenkung entlastet den Mittelstand tatsächlich», schreibt die SVP in einer Medienmitteilung. Die LDP will den Steuersatz senken, «damit das Steuersystem fair und attraktiv für gute Steuerzahler bleibt». Und die CVP meint, nur mittels Satzsenkung würde der «Mittelstand wirklich spürbar» entlastet.

Netto-Lohn Ersparnis mit
höherem Freibetrag
Ersparnis mit
tieferem Steuersatz
60’000 0 0
80’000 445 98
100’000 445 218
120’000 445 338
140’000 445 458
160’000 445 578
180’000 445 698
200’000 445 818
250’000 445 1118
300’000 445 1418

(Modellrechnung eines Ehepaars mit zwei Kindern; alles in CHF)

Von der Erhöhung des Steuerfreibetrags, so wie es Herzog vorschlägt, profitieren alle Steuerzahler gleich viel – zum Beispiel ein Ehepaar mit 445 Franken, egal wie hoch ihr Einkommen ist.

Mit einer Senkung des Steuersatzes profitieren hingegen Ehepaare mehr, die ein Einkommen über 138’000 Franken haben – angenommen der Steuersatz sinkt um 0,6 Prozent, was insgesamt der gleichen Entlastung entspräche, die Herzog vorschlägt.

De facto profitieren von einer Steuersatzsenkung – die die Bürgerlichen bevorzugen – also Besserverdienende. Von höheren Freibeträgen werden hingegen Personen mit niedrigen Löhnen verhältnismässig mehr entlastet.

Einigkeit bei Unternehmenssteuern

Auch gegen die höheren Kinderzulagen wehren sich die Bürgerlichen. Die LDP taxiert die Erhöhung als «nicht zielführend» und als «falschen Anreiz». Die FDP sieht darin «versteckte Mehrkosten für die Arbeitgeber», die nicht tragbar seien. Die Christdemokraten äussern sich nicht zur Erhöhung der Familienzulagen.

Grüne, BastA! und SP begrüssen hingegen die höheren Freibeträge und Kinderzulagen. Für die BastA! sind sie «nicht verhandelbar» für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III.

Worin sich die Parteien – mit Ausnahme der BastA! – einig sind, ist die Senkung der Unternehmenssteuern. Diese sei notwendig und angebracht, so der Tenor der Parteien. Die BastA! lehnt die «übermässigen Steuergeschenke für hochprofitable Firmen ab».

Wirtschaftsverbände erfreut

Die Handelskammer beider Basel (HKBB) nimmt die Vorschläge «mit Zufriedenheit zur Kenntnis». Jeder fünfte Arbeitsplatz und fast die Hälfte der Wirtschaftsleistung stamme von Statusgesellschaften wie Roche und Novartis. Die Unternehmenssteuerreform III und das Umsetzungskonzept würden Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuereinnahmen sichern.

Der Gewerbeverband stösst sich hingegen an den sozialpolitischen Begleitmassnahmen. «Die Unternehmenssteuerreform III darf nicht zum Wunschkonzert für verschiedenste Partikularinteressen verkommen», schreibt Gewerbedirektor Gabriel Barell in einer Mitteilung.

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