Bund will Vorschriften für Drohnen verschärfen

Der Einsatz von Filmdrohnen soll in der Schweiz strenger reguliert werden. Der Bund reagiert mit schärferen Richtlinien auf jüngste Vorfälle.

Eine Schweizer Drohne mit einer Kamera (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Einsatz von Filmdrohnen soll in der Schweiz strenger reguliert werden. Der Bund reagiert mit schärferen Richtlinien auf jüngste Vorfälle.

Nach den jüngsten Vorfällen mit Drohnen will der Bund die Vorschriften für die Mini-Flugkörper verschärfen. Wer künftig eine Drohne bei öffentlichen Anlässen nutzen möchte, braucht eine Bewilligung. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) macht Sicherheitsbedenken geltend.

«Wenn eine Drohne in eine Menschenmenge abstürzt, kann es gefährlich werden», begründet BAZL-Sprecherin Martine Reymond gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Schritt. Sie bestätigte einen Bericht in der Sendung «Heute Morgen» von Radio SRF.

Der Bericht von «Heute Morgen»:

 

Damit schliesst der Bund eine Lücke in der bestehenden Regelung. Zwar hat er bereits vor Jahren Vorschriften für den Gebrauch von Drohnen erlassen: Nicht berücksichtigt wird dabei aber, dass die Flugkörper auf Menschenmengen stürzen könnten. Die neue Vorschrift soll rechtzeitig auf den Nationalfeiertag am 1. August in Kraft.

Im Fokus stehen öffentliche Anlässe

Im Auge hat der Bund Konzerte, Public Viewing oder andere öffentliche Anlässe. Laut Reymond soll es um eine «öffentliche Ansammlung» handeln, wenn sich mehrere Dutzend Personen gemeinsam an einem Ort einfinden. Als Leitfaden dienten dem BAZL auch die jüngsten Vorfälle.

Im Raum Zürich beschäftigten Drohnen die Polizei in den vergangenen Wochen gleich zwei Mal: Beim Rolling-Stones-Konzert auf dem Letzigrund von Anfang Juni beschlagnahmte die Stadtpolizei Zürich den Kamera-Chip einer Drohne. Der Besitzer wurde verzeigt.

Drohne kreiste über Fan-Ansammlung

Der zweite Drohnen-Vorfall ereignete sich nach dem Sieg der Schweizer Nati gegen Honduras. Während hunderte Fans auf der Zürcher Langstrasse feierten, kreiste über ihnen eine Drohne und filmte mit.

Das Gerät gehört einem Medienunternehmen, die den Film anschliessend auf ihrer Website veröffentlichte. Zu einer Anzeige kam es jedoch nicht, weil kein Polizist das Gerät mit eigenen Augen gesehen hatte.

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Die TagesWoche hat sich mit der rechtlichen Lage beim Drohnenfliegen bereits beschäftigt: Tipps und Einschränkungen. Wie Drohnen funktionieren und was für Möglichkeiten sie bieten, zeit unser Testflug über Basel.

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