Der deutsche Fernbussanbieter Flixbus hat in der Schweiz ein Verfahren am Hals. Der Vorfall geht auf einen oder mehrere Passagiere zurück, die das Transportangebot von Flixbus innerhalb der Schweiz nutzten.
Grenzüberschreitende Fernbuslinien dürfen keine Passagiere von einem Ort zum anderen in der Schweiz befördern. Diese sogenannte Kabotageverbot ist im Landesverkehrsabkommen mit der EU verankert. Das Verbot dient dem Schutz inländischer Transporteure.
Weil aber Flixbus Fahrten etwa von Zürich via Basel SBB zum EuroAirport anbietet, können Passagiere aus Zürich in Basel SBB aussteigen – trotz Ticket bis zur französischen Seite des Flughafens. Was in der Theorie verboten ist, lässt sich in der Praxis kaum vermeiden. «Wir können keine Fahrgäste gegen ihren Willen zurückhalten», sagte Flixbus-Sprecherin Bettina Engert auf Anfrage.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV), das für die Zulassung neuer Fernbus-Linien zuständig ist, hat nun ein Verfahren gegen Flixbus eröffnet «wegen Verdachts auf Kabotage im Raum Basel». BAV-Sprecherin Olivia Ebinger bestätigte eine entsprechende Meldung der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund».
Hohe Geldstrafe möglich
Details zum Verfahren kann die Behörde keine bekannt geben. Falls sich jedoch der Verdacht auf Kabotage erhärtet, also den Transport innerhalb der Landesgrenzen, erlässt das BAV einen Strafbescheid gegenüber dem fehlbaren Unternehmen. Als die TagesWoche im August das Vorgehen von Flixbus aufzeigte, fehlte es dem BAV noch an Beweisen, um gegen das Unternehmen vorzugehen.
Bei einem Verstoss gegen die Genehmigungs- oder Konzessionsauflage kann es eine Busse von bis zu 100’000 Franken festlegen. Im Wiederholungsfall und bei sehr schweren Verstössen droht ein Entzug der Genehmigung für die betroffene Strecke, wie es beim BAV heisst. Gegen den Strafbescheid kann das Unternehmen Einsprache erheben.