Der Ständerat hat DNA-Test für Asylsuchende abgelehnt. Angenommen hingegen hat die kleine Kammer mehrere anderer Vorstösse aus dem Nationalrat.
Der Ständerat hält nichts von der Idee, Asylsuchende aus bestimmten Ländern systematisch einem DNA-Test zu unterziehen. Er hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Einige andere Vorstösse zur Asylpolitik hiess er gut.
Der Vorschlag für die DNA-Tests stammte von CVP-Nationalrat Christophe Darbellay (VS). Solche Tests würden es erlauben, Asylbewerber im Falle von späteren Vergehen zu identifizieren, argumentierte er. Im Nationalrat fand die Idee eine Mehrheit, doch im Ständerat sprach sich niemand dafür aus.
Schon die vorberatende Kommission der kleinen Kammer war zum Schluss gekommen, dass solche Tests aus rechtsstaatlicher Sicht unhaltbar seien, wie Kommissionssprecherin Verena Diener (GLP/ZH) ausführte. Asylsuchende aus bestimmten Ländern würden damit unter «Generalverdacht» gestellt.
Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von «Sippenhaft», die mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hatten sich gegen die Massnahme ausgesprochen. Mit dem Nein des Ständerates ist der Vorstoss vom Tisch.
Unterstützung für asylpolitischen Kurs
Angenommen hat der Rat aber andere asylpolitische Vorstösse aus der grossen Kammer. Sommaruga wies vergeblich darauf hin, dass viele Anliegen in der Zwischenzeit überholt oder mit Blick auf geplante Reformen überflüssig seien.
Diener interpretierte das Ja zu solchen Vorstössen als Unterstützung für den asylpolitischen Kurs Sommarugas. Der Rat wolle ihr den Rücken stärken. Die Justizministerin sagte dazu, ihr wäre mehr gedient, wenn sich die Ständerätinnen und Ständeräte in den Kantonen einsetzen würden, falls die Bevölkerung gegen neue Bundeszentren Sturm laufe.
Randalierer zurück ins Bundeszentrum
Eine Mehrheit fanden Motionen der FDP. National- und Ständerat verlangen damit, dass Asylsuchende umgehend in ein Bundeszentrum zurückverlegt werden, wenn sie straffällig geworden sind oder randaliert haben. Asylsuchende aus Staaten, die der Bund als sicher einstuft, sollen gar nicht mehr einem Kanton zugeteilt werden.
Angenommen hat der Ständerat auch Forderungen der SVP zu Rückübernahmeabkommen. Die Räte beauftragen den Bundesrat, mit diversen Staaten solche Abkommen abzuschliessen, damit Asylsuchende in ihre Herkunftsländer gebracht werden können. Weiter soll der Bundesrat dafür sorgen, dass Algerien ein Durchführungsprotokoll zum Rückübernahmeabkommen unterzeichnet und Rückführungen zulässt.
Rückübernahmeabkommen ohne Drohkulisse
Der Ständerat will allerdings nicht, dass der Bundesrat Gegenmassnahmen treffen muss, sollten die Ziele nicht innert einer bestimmten Frist erreicht sein. Er hat die Motionen entsprechend abgeändert, so dass der Nationalrat noch einmal darüber befinden muss. Sommaruga zeigte sich froh über die Änderung. Zu glauben, dass eine Drohkulisse nützen würde, sei etwas naiv, stellte sie fest.
Die Realität sei viel komplizierter. Algerien beispielsweise stelle Gegenforderungen. Das Land verlange die Auslieferung von Personen, die als Flüchtlinge anerkannt seien. Diese Forderung aber könne die Schweiz nicht erfüllen. Ohnehin sei die Vorstellung falsch, dass mit einem Rückübernahmeabkommen alle Probleme gelöst seien.
Nein sagte der Ständerat zu einem Vorstoss, der den Bundesrat beauftragt hätte, mit Italien über ein Abkommen zu verhandeln, um Rückführungen per Zug zu ermöglichen. Hier folgte die kleine Kammer Sommaruga, die zu bedenken gab, dass der Aufwand bei Landüberstellungen unter Umständen grösser sei als bei Flügen. Die Asylsuchenden müssten begleitet werden. Und im Dublin-System entscheide das Übernahmeland, wo es eine Person in Empfang nehmen wolle.