Google muss Gesichter und Fahrzeugkennzeichen auf Street View nicht restlos anonymisieren. Laut Bundesgericht genügt es, wenn Google die wenigen Bilder, die der automatischen Verpixelung entgehen, auf Verlangen betroffener Personen nachträglich von Hand verwischt.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hatte von Google 2009 Massnahmen gefordert, um bei Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Weil Google die Umsetzung der Vorschläge mehrheitlich ablehnte, musste auf Klage des EDÖB das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden.
Nur ein Prozent noch sichtbar
Die Richter in Bern kamen im März 2011 zum Schluss, dass Google die Forderungen Thürs weitestgehend erfüllen müsse. Insbesondere habe Google Gesichter und Fahrzeugkennzeichen, die nach der nur zu rund 99 Prozent erfolgreichen automatischen Anonymisierung noch erkennbar seien, von sich aus manuell zu verwischen.
Das Bundesgericht (siehe Medienmitteilung auf der Rückseite dieses Artikels) hat Google in diesem zentralen Punkt nun Recht gegeben und die Beschwerde des Internet-Dienstes teilweise gutgeheissen. Laut Gericht ist in Kauf zu nehmen, dass rund ein Prozent der Bilder unverwischt ins Internet gelangen und Google diese erst auf Verlangen Betroffener von Hand verpixeln lässt.
Besser sichtbarer Link
Das setze jedoch eine regelmässige und klar erkennbare Information über die Widerspruchsmöglichkeiten voraus. Die zurzeit auf Street View kaum erkennbare Schaltfläche zur Meldung von Problemen genüge nicht. Es sei vielmehr ein gut sichtbarer Link, etwa mit dem klaren Hinweis «Anonymisierung verlangen», zur Verfügung zu stellen.
Zudem sei eine Postadresse für Beanstandungen bekannt zu geben und über die Widerspruchsmöglichkeiten regelmässig in den Medien zu informieren. Berechtigte Anonymisierungswünsche seien kostenlos und unbürokratisch auszuführen. Die automatische Verwischung sei zudem laufend zu verbessern und dem Stand der Technik anzupassen.
Google erfreut
«Wir freuen uns, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat», hält Daniel Schönberger, Chef der Schweizer Rechtsabteilung von Google, in einer Pressemitteilung vom Freitag fest.
Das Gericht erkenne damit an, dass Google umfangreiche Datenschutzmassnahmen in Street View integriert habe. Man werde das Urteil nun genau ansehen, mit dem EDÖB besprechen und die sich bietenden Möglichkeiten prüfen.