Ursache für Privatsphären-Debakel geklärt

Das mit einem Fehlversand ausgelöste Privatsphären-Debakel der Bank Coop hat im Januar hohe Wellen geworfen. Jetzt ist die Ursache geklärt, die die Panne verursacht hat.

Die Bank Coop verspricht, dass sie alles unternehmen werde, um nie wieder eine Panne wie im Januar zu wiederholen. (Bild: sda)

Das mit einem Fehlversand ausgelöste Privatsphären-Debakel der Bank Coop hat im Januar hohe Wellen geworfen. Jetzt ist die Ursache geklärt, die die Panne verursacht hat.

Eine Verkettung ungünstiger Umstände führte Anfang Januar dazu, dass bei der Bank Coop Kontoauszüge von Kunden an fremde Personen verschickt wurden. Dies hat eine unabhängige Untersuchung des Beratungsunternehmens Deloitte ergeben, wie die Bank am Montag mitteilte.

Dass das Unternehmen Kontoauszüge von Kunden an fremde Personen verschickt hatte, warf im Januar hohe Wellen. Trotz des bröckelnden Bankgeheimnisses gilt doch die Wahrung der finanziellen Privatsphäre immer noch als eine der Kernkompetenzen der Schweizer Banken.

Ungenügende Kontrollen

In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Verletzung des Bankgeheimnisses ein. Die Bank Coop mit Sitz in Basel gehört mehrheitlich der Basler Kantonalbank (BKB). Die Bank entschuldigte sich bei ihren Kunden und beauftragte Deloitte mit einer Untersuchung.

Der Fehlversand sei auf einen Fehler in der Parametrisierung einer neuen Kontoauszugs-Beilage sowie ungenügende Kontrollen zurückzuführen, stellte das Bankinstitut in der Mitteilung vom Montag fest. In der Folge seien Auszüge von 43’000 Kundinnen und Kunden bei anderen Adressaten beigelegt worden. 31’000 Kunden hätten Post von sich und von anderen Personen erhalten.

Risikomanagement und Kontrollen verstärken

Der Schlussbericht der Untersuchung formuliert 18 Empfehlungen zur Verstärkung des Risikomanagements und der internen Kontrollen in den relevanten Bereichen. Diese sind laut Mitteilung bereits teilweise umgesetzt oder werden zeitnah realisiert. Die Bank Coop werde alles unternehmen, damit sich ein solcher Fehler nicht wiederhole. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) werde die Umsetzung der Massnahmen kontrollieren.

Als Entschuldigung hat sich Bank Coop entschieden, ihren Kunden diesen Sommer 50’000 SBB RailAway Freizeitgutscheine für eine Gebühr von 10 Fr. anzubieten. Die Gutscheine können bis zum 31. August in allen Geschäftsstellen bezogen werden.

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