Die Regierung krebst zurück und will Hauseigentümer nicht so stark zur Kasse bitten, wie geplant. Das ist unerträglich, weil keiner sich dagegen wehrt.
Die Meldung war so trocken, dass die Brisanz fast im Staub unterging. Die Regierung will die Bemessungsgrundlage für den Eigenmietwert ändern. «So what?», dachte sich wohl mancher, der die Meldung sah. Dabei steckt darin ein Beschiss, der jeden Steuerzahler empören sollte.
Was die Finanzdirektorin Eva Herzog als cleveren Systemwechsel verkaufte, ist in Wahrheit ein 7-Millionen-Geschenk an einen kleinen, wohlhabenden Teil der Basler Bevölkerung. Herzog hatte Anfang des Jahres angekündigt, was längst fällig war: Immobilien sollten für die Berechnung des Eigenmietwerts neu bewertet werden.
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Damit hätten etwa 22 Millionen Franken Mehreinnahmen für den Kanton herausgeschaut. Die Hauseigentümer klingelten daraufhin bei Herzog Sturm. Und diese gab nach: Nun setzt die Regierung die Eigenmietwerte via Verordnung herab. Das Resultat sind 7 Millionen weniger Einnahmen; statt 22 noch etwa 15 Millionen Mehreinnahmen für den Kanton.
Herzogs Taktik ist deshalb stossend, weil sich die Eigenheim-Preise in den letzten 15 Jahren verdoppelten, die Hauseigentümer jedoch im gleichen Zeitraum von tiefen Eigenmietwerten profitierten. Und nun, sobald die Liegenschaften neu bewerten werden, sorgt die Regierung dafür, dass die Eigenmietwerte doch nicht so steigen, wie sie sollten.
Denn die neuberechneten Eigenmietwerte werden einem Urteil des Bundesgerichts widersprechen, das besagt, dass die Eigenmietwerte nicht unter 60 Prozent des Marktmietwertes liegen dürfen. Das wird jedoch mit der aktuellen Bemessungsgrundlage nicht passieren. Auch Herzog weiss das. Es ist für sie jedoch nicht schlimm, weil sich niemand dagegen wehrt.
Wer eine Lobby hat, dem wird gegeben. Wer keine hat – selber schuld.
Und das ist das Unerträgliche an dem Entscheid: Weil die Regierung die Eigenmietwerte via Verordnung senkt, kann sich kaum jemand dagegen wehren. Am Mieterverband geht der Entscheid vorbei, für Politiker ist das Thema zu komplex – sie könnten auch nur erschwert via Gesetz dagegen vorgehen – und von den Hauseigentümern gibt es sowieso keinen Protest, weil sie davon profitieren.
Die Steuerzahler, die die Kosten für den Entscheid tragen werden, könnten ihren Anteil an den 7 Millionen allenfalls vor dem Bundesgericht einklagen. Kaum denkbar, dass dies jemand tut. Es wäre dazu wohl ein juristisches Vollzeit-Mandat vonnöten.
Also werden einige Hauseigentümer ab nächstem Jahr etwas mehr, statt deutlich mehr bezahlen. Und alles bleibt beim Alten: Wer eine Lobby hat, dem wird gegeben. Wer keine hat – selber schuld.
Die einfachste Lösung, die bereits der einstige Schweizer Finanzminister Otto Stich vorschlug, wäre: Steuer-Abzugsmöglichkeiten für Hauseigentümer abschaffen und damit auch die Fehlkonstruktion Eigenmietwert, die nur als Ausgleich für Wohneigentümer existiert.