Basler Gericht stoppt Riehener Internethetzer

Der Riehener Martin Widmer muss Teile seines Blogs löschen, und er darf gewisse Aussagen nicht mehr verbreiten. Das hat das Basler Zivilgericht superprovisorisch verfügt. Widmer diffamiert seit Jahren Politikerinnen im Netz.

Löschen und schweigen – ansonsten drohen dem grössten Internethetzer der Schweiz hohe Geldstrafen.

Eine Weile war Sendepause, nachdem die TagesWoche sein Treiben publik gemacht hatte. Jetzt publiziert Martin Widmer aus Riehen wieder. In einem neu aufgesetzten Blog diffamiert er Politikerinnen wie Juso-Chefin Tamara Funiciello, SVP-Nationalrätin Natalie Rickli und die frühere grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin.

Dagegen erwirkte Spiess-Hegglin nun einen ersten Richterspruch. Das Basler Zivilgericht hat gegen Widmer eine superprovisorische Massnahme erlassen. Widmer wird unter Strafandrohung von bis zu 10’000 Franken verboten, gewisse Aussagen über die Zugerin zu verbreiten, die im Zusammenhang mit ihrer persönlichen Leidensgeschichte und ihrem Engagement gegen Internethetze stehen.

So darf er etwa nicht mehr behaupten, Spiess-Hegglin bereichere sich an der Kasse des Vereins Netzcourage. Auch die Unterstellung, sie würde Medien und Staatsanwaltschaften einschüchtern, wird unter Strafe gestellt. Sowie die Diffamierung, sie habe einen Menschen unschuldig ins Gefängnis gebracht. Die richterliche Anordnung umfasst ein knappes Dutzend Aussagen.

Zudem muss Widmer, wiederum unter Strafandrohung, verschiedene Passagen aus einem aktuellen Blog-Beitrag über Spiess-Hegglin löschen und einige andere abändern. Der Blog ist mit Martin Widmer, Riehen, gekennzeichnet.

In einer mündlichen Verhandlung soll in den kommenden Wochen die superprovisorische Massnahme überprüft werden. Widmer wird dann von seinem Computer aufstehen und sich vor Gericht verteidigen müssen.

https://tageswoche.ch/gesellschaft/der-groesste-internet-hetzer-der-schweiz-wohnt-in-einer-villa-in-riehen/

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