Die Geschichte warf letztes Jahr hohe Wellen. Ein 20-Jähriger war im August bei Lörrach ums Leben gekommen, im Basler Unispital sollten die Umstände seines rätselhaften Todes geklärt werden. Die Mutter des Verstorbenen erstattete im Oktober bei der Staatsanwaltschaft Basel Anzeige wegen illegaler Organentnahme. Und Ende Dezember brachte die «Basler Zeitung» die Geschichte unter dem Titel «Verdacht auf illegale Organentnahme».
Das Unispital wehrte sich umgehend gegen die «haltlosen Anschuldigungen» mit dem Gang vor den Presserat, die Staatanwaltschaft (Stawa) nahm Ermittlungen auf. Die ebenfalls erhobenen Vorwürfe wegen Mordes und Organhandels konnten schnell entkräftigt werden.
Jetzt hat die Stawa ihre Ermittlungen abgeschlossen und stellt fest, «dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Organentnahme gekommen war oder der Totenfrieden sonst wie gestört worden wäre». Falls keine Beschwerde dagegen eingehe, sei diese Verfügung in zehn Tagen rechtskräftig, schreibt sie in einer Mitteilung.
Noch hängig ist die Beschwerde des Unispitals an den Presserat.