Rekurs gegen Abbruch des Felix-Platter-Spitals

Der Regierungsentscheid über den Abbruch des alten Spitalgebäudes auf dem Felix-Platter-Areal wird das Verwaltungsgericht beschäftigen. Der Heimatschutz hat Rekurs eingelegt.

Noch ist nicht bekannt, wie das Wohngenossenschaftsprojekt an diesem Ort genau aussehen soll. Eine Einsprache von Anwohnern gibt es aber bereits jetzt.

 

(Bild: Alexander Preobrajenski)

Der Regierungsentscheid über den Abbruch des alten Spitalgebäudes auf dem Felix-Platter-Areal wird das Verwaltungsgericht beschäftigen. Der Heimatschutz hat Rekurs eingelegt.

Der Regierungsrat will auf dem Felix-Platter-Areal Platz schaffen für bis zu 550 neue Genossenschafts-Wohnungen. Eine entsprechende Arealstrategie wurde der Öffentlichkeit Anfang April vorgestellt.

Gleichzeitig mit dieser Strategie hat die Regierung sich auch gegen eine Unterschutzstellung des markanten Spitalgebäudes entschieden. Der Bau steht den Entwicklungsplänen offenbar im Weg. Dies obwohl sich Vertreter der Einwohnergemeinde (Spitaleigentümerin) und der kantonalen Denkmalpflege im letzten November in einem sogenannten «Vorvertrag betreffend Eintragung eines Denkmals in das Denkmalverzeichnis» darüber geeinigt hatten, das alte Spital sowie die beiden Schwesternhäuser unter Denkmalschutz zu stellen.

Mit diesem Dokument, das der TagesWoche vorliegt, verfolgten die beiden Parteien folgendes Ziel: «eine weitgehende Umnutzung dieser Gebäude zu Wohnen […], und zwar unter Optimierung der wirtschaftlichen Ansprüche mit gleichzeitiger Erfüllung der denkmalpflegerischen Ansprüche». Weiter unten wird die Verbindlichkeit dieser Vereinbarung jedoch wieder eingeschränkt.

Abbruchentscheid vor Gericht

Der Vertrag werde unter der Bedingung geschlossen, dass er vom Regierungsrat genehmigt werde. Da dies nicht geschehen ist, sei dieser Vertrag gar nie rechtskräftig geworden, erklärt Barbara Neidhart, Mediensprecherin bei Immobilien Basel-Stadt (IBS).

Damit will sich der Heimatschutz jedoch nicht zufrieden geben. Wie das Regionaljournal berichtete, hat der Heimatschutzes Basel zusammen mit der freiwilligen Denkmalpflege den Regierungsentscheid angefochten. «Wir haben beim Verwaltungsgericht Rekurs eingereicht und können diesen bis Ende Juni begründen», sagt Christof Wamister, Obmann des Heimatschutz Basel. Neben den materiellen Aspekten gehe es ihm vor allem um das Vorgehen der Regierung. «Die verweigerte Unterschutzstellung wurde nie ausreichend begründet», sagt Wamister.

Heimatschützer Wamister zielt mit seinem Rekurs denn auch nicht einfach auf die Erhaltung der Architektur. «Wir wollen kein Architekturmuseum, sondern eine möglichst sinnbringende und ressourcenschonende Umnutzung.» In der Verwaltung will man sich zu dem laufenden Verfahren nicht äussern.

Widersprüchliche Regierungsantwort

Widerstand erwächst dem regierungsrätlichen Abbruchentscheid noch von anderer Seite: Grossrätin Mirjam Ballmer (Grüne) hat dazu Mitte April eine Interpellation eingereicht, welche schriftlich beantwortet wurde.

Darin begründet der Regierungsrat seinen Entscheid nur sehr knapp und teilweise widersprüchlich. So steht dort etwa, «dass eine Umnutzung möglich und wirtschaftlich machbar wäre». Angesichts der vielen Unbekannten habe sich die Regierung jedoch «für das wohnpolitsche Interesse und gegen den Denkmalschutz für die bestehenden Gebäude und für deren Abbruch ausgesprochen».

Ballmer gibt sich mit diesen Antworten nicht zufrieden. «In der Arealstrategie hiess es noch, ein Abbruch sei fakultativ, und jetzt steht der Rückbau offenbar plötzlich fest.» Ballmer fordert von der Regierung, auf diesen Entscheid zurückzukommen. «Am besten wäre es doch, wenn dem künftigen Bauträger beide Optionen offenstünden.» Sie stehe im Kontakt mit den interessierten Kreisen, Genossenschaften und Architekten, um weitere Schritte zu prüfen.

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