Triforin-Einsatz: Amt für Umwelt und Energie empfahl verbotenes Pflanzenschutzmittel

Der Einsatz des verbotenen Fungizids bei der Basler Stadtgärtnerei ist ein Offizialdelikt. Daher muss wohl eine Strafuntersuchung eingeleitet werden. Auch das AUE wusste nichts vom Verbot und führte Triforin in seinen Umwelttipps auf.

Verhängnisvolle Rosenpflege: Die Stadtgärtnerei könnte sich mit ihrem Einsatz von verbotenem Triforin strafbar gemacht haben.

(Bild: NinaMalyna)

Der Einsatz des verbotenen Fungizids bei der Basler Stadtgärtnerei ist ein Offizialdelikt. Daher muss wohl eine Strafuntersuchung eingeleitet werden. Auch das AUE wusste nichts vom Verbot und führte Triforin in seinen Umwelttipps auf.

Der Fehltritt der Basler Stadtgärtnerei dürfte ein juristisches Nachspiel haben. Das seit 2005 verbotene Pilzschutzmittel Triforin wurde auch nachher noch zur Behandlung von Rosen versprüht. Die Verwendung und Lagerung von untersagten Pflanzenschutzmitteln kann laut Artikel 173 im Landwirtschaftsgesetz mit bis zu 40’000 Franken gebüsst werden.

Die Sache muss wohl von Amtes wegen verfolgt werden: Laut Angaben des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) handelt es sich hierbei um ein Offizialdelikt. Dabei ist die Strafverfolgung Sache der Kantone. Wahrscheinlich wird also die Staatsanwaltschaft nach erfolgter Kenntnisnahme eine Strafuntersuchung einleiten.

Hans-Peter Wessels müsste nun als Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD) daran interessiert sein, dass die Sachlage geklärt wird und im Falle eines strafrechtlichen Fehlverhaltens entsprechende Sanktionen ausgesprochen werden. Gemäss BLW könnten jedoch in «besonders leichten Fällen» die Kantone darauf verzichten.

Stadtgärtnerei zieht Lehren aus dem Vorfall

«Ob es sich im vorliegenden Fall um einen Straftatbestand handelt oder nicht, müsste die Staatsanwaltschaft beurteilen», sagt BVD-Sprecher Marc Keller. Nach internen Abklärungen sei aber klarer, wie sich alles abgespielt hat: Laut Keller wurde im Sommer 2015 während vier Tagen bei den Rosenstöcken in der Schwörstadteranlage und am Matthäuskirchplatz rund 70 Gramm triforinhaltiges Mittel eingesetzt. Restbestände des Mittels seien dabei Ende Jahr «ordnungsgemäss über den Fachhandel» entsorgt worden.

Der Einsatz soll aus Unwissen geschehen sein: «Der Grund für den Einsatz liegt darin, dass das eigentlich gebräuchliche Mittel ausging», sagt Keller. Die Stadtgärtnerei hatte sich nämlich entschieden, ab 2016 nur noch biologische Mittel einzusetzen: «Da erschien es unsinnig, kurz vor der Umstellung ein weiteres konventionelles Mittel einzukaufen.» Dabei hält Marc Keller fest, dass die Stadtgärtnerei den Vorfall bedauere und künftig alle Pflanzenschutzmittel auf deren Zulässigkeit prüfen werde.   

 

 

 



Obschon Triforin seit 2005 verboten ist, empfiehlt das Amt für Umwelt und Energie (AUE) das Pilzschutzmittel auf einer «Positivliste» für den Gartenbau.

Obschon Triforin seit 2005 verboten ist, empfahl das Amt für Umwelt und Energie (AUE) das Pilzschutzmittel auf einer «Positivliste» für Hobby-Biogärtner. Nach dem Hinweis der TagesWoche wurde der Link von der Website entfernt. (Bild: Screenshot Website AUE)

Das AUE entfernt nun Triforin aus seinen Umwelttipps

Nicht nur die Stadtgärtnerei will vom Triforin-Verbot nichts gewusst haben: Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) empfahl bis am Freitagmorgen noch auf seiner Website das verbotene Fungizid: Auf einer «Positiv-Liste» der Pflanzenbehandlungsmittel «für den Biogarten» ist Triforin zur Bekämpfung von Pilzbefall bei Rosen aufgeführt.

AUE-Leiter Matthias Nabholz hat bereits reagiert: «Die Liste ist veraltet.» Dank des Hinweises der TagesWoche sei der Link mittlerweile aus den Umwelttipps entfernt worden.

Dies war seit Jahren überfällig: Nach Angaben der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des BWL gab es nach dem Triforinverbot zwar noch eine Übergangsphase: Ein Mittel auf dem Markt mit dieser Substanz durfte noch bis 2009 verkauft werden. Die Verbrauchsfrist endete aber im Jahr 2012.

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