Wagner wurde mit einer Armeewaffe erschossen

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft meldet sich mit einem  «voraussichtlich letzten Update» zum Todesfall Wagner. 

Medienanwalt Martin Wagner wurde mit einer Ordonnanz-Waffe getötet (Symbolbild).

Die polizeilichen Untersuchungen sind zwar noch nicht abgeschlossen, doch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft fasst ihre Erkenntnisse zum Tathergang schon jetzt in einer Medienmitteilung abschliessend zusammen:

Der 39-jährige Täter verschaffte sich zunächst gewaltsam Zutritt zum Haus des Opfers, indem er mit einer Faustfeuerwaffe eine Öffnung in eine Glasscheibe schoss, durch welche er eingreifend die Türe entriegelte und in den Wohnbereich eindrang. Dort traf er auf das Opfer, auf welches er gezielt drei Schüsse aus seiner Waffe in Körper und Kopf abgab und es dabei tödlich verletzte.

Bei der Tatwaffe handle es sich um eine «im Privatbesitz befindliche Ordonnanz-Faustfeuerwaffe der Schweizer Armee», schreibt die Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben sollen «aus Rücksicht auf die verbliebenen Familien» nicht gemacht werden, die Motive lägen aber «ausschliesslich im Privaten».

Das aktuell noch laufende Strafverfahren soll nach Abschluss aller Ermittlungsarbeiten eingestellt werden.

https://tageswoche.ch/gesellschaft/sein-letzter-streit/

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