Das Komitee «Heb Sorg zum Glaibasel» zieht eine Beschwerde gegen Basel Tattoo vor die Baurekurskomission. Solange diese keinen Entscheid fällt, dürfen die Veranstalter nicht mit dem Aufbau beginnen. Damit könnte es für Basel Tattoo 2012 knapp werden.
Zusammen mit Anwohnern reichte das Komitee «Heb Sorg zum Glaibasel» Beschwerde gegen Basel Tattoo ein. Am 16. März gab die Allmendverwaltung bekannt, nicht auf diese Beschwerde einzutreten. Wie das Regionaljournal Basel Baselland heute morgen berichtete, zieht das Komitee die Beschwerde an die nächste Instanz, die Baurekurskommission, weiter. «Der Anwalt des Komitees hat heute die Rekursbegründung bei der Baurekurskommission eingereicht», bestätigt Thomas Mächler, Präsident des Komitees «Heb Sorg zum Glaibasel».
Die hängige Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung. Die Veranstalter von Basel Tattoo können also nicht mit dem Aufbau beginnen, bevor die Baurekurskommission die Beschwerde nicht behandelt hat. Das Verfahren werde schätzungsweise zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen, berichtete das Regionaljournal. Ursprünglich hatten die Veranstalter geplant, Ende Juni mit dem Aufbau zu beginnen. Erik Julliard, Produzent und CEO des Basel Tattoo, sagt, dass zurzeit noch juristische und inhaltliche Abklärungen vorgenommen werden. Noch ist also unklar, wie Basel Tattoo vorgehen wird.
Die Allmendverwaltung hatte das beschwerdeführende Komitee und Basel Tattoo zu einem Gespräch eingeladen. Da Julliard verhindert war, nahm Operations Manager Andreas Brütsch den Termin, am 25. Januar dieses Jahres, für Basel Tattoo wahr. Dieser hat sich nach dem Geschmack von Thomas Mächler, Präsident des Komitees «Heb Sorg zum Glaibasel», zu wenig kooperativ gezeigt. «Er erklärte lediglich, es sei nicht möglich, die Toilettenanlagen anderswo als auf der Rasenfläche unterzubringen.» Jedoch sei dies in den vergangenen Jahren problemlos möglich gewesen, so Mächler. Hätte sich der Vertreter von Basel Tattoo dazu bereit erklärt, die Grün- und Mergelfläche – den gestampften Boden also – frei zu lassen, dann hätte das Komitee keinen Rekurs eingereicht.
Dem Basel Tattoo bleibt noch die Möglichkeit gegen die aufschiebende Wirkung zu rekurrieren.