Bereits das geltende Gasttaxengesetz verlangt, dass neben Hotels auch alle «sonstigen Beherbergungsstätten» von ihren Gästen eine Taxe kassieren und an den Kanton weiterleiten. Ausgenommen sind nur einheimische Gäste, kleine Kinder und Langzeitmieter. Der Boom von Vermittlungsplattformen wie AirBmB, die viele Private zu Anbietern von Übernachtungsmöglichkeiten machen, hat das Gefüge aber durcheinandergebracht.
Mit der Gesetzesrevision will der Grosse Rat nun klarstellen, dass alle Gäste die Taxe zahlen. Gleichzeitig wird der bisherige Fixbetrag von 3,50 Franken pro Person und Nacht in eine Tarifbandbreite von 3,60 bis 4,20 Franken umgewandelt.
Die Vorlage ermöglicht auch eine Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe – dies als Kann-Formulierung, falls die Regierung einen entsprechenden Bedarf erkennt.
2016 hatte der Kanton Basel-Stadt mit der Gasttaxe brutto 4,3 Millionen Franken eingenommen. Die Regierung erhofft sich durch das neue Gesetz zusätzliche 200’000 bis 300’000 Franken Einnahmen zugunsten von Basel Tourismus.