Grundlage der neuen Regelung ist das geänderte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), welches das Volk 2015 mit knappem Mehr guthiess. Haushalte ohne betriebsbereites Radio- oder Fernsehgerät können auf Gesuch hin während fünf Jahren von der Gebühr befreit werden.
Heute beträgt die Empfangsgebühr 451 Franken im Jahr. Bezahlen müssen sie allerdings nur Haushalte, die Empfangsgeräte besitzen.
Wer in einem sogenannten Kollektivhaushalt lebt, also zum Beispiel in einem Studentenwohnheim oder einem Altersheim, muss künftig keine individuelle Empfangsgebühr mehr bezahlen. Dem Kollektivhaushalt werden dagegen 730 Franken im Jahr in Rechnung gestellt.
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss die Abgabe nicht bezahlen, wie das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Mittwoch mitteilte.
Unternehmen zahlen nach den neuen Regeln nur dann Empfangsgebühr, wenn sie mehr als 500’000 Franken Umsatz erwirtschaften. Bis zu einer Million Umsatz werden 365 Franken im Jahr fällig. Liegt der Umsatz zwischen 1 und 5 Millionen Franken, beträgt die Gebühr 910 Franken; bei einer Milliarde sind es 35’590 Franken.
Private erhalten mehr Geld
Neuerungen bringt das RTVG auch für die SRG: Sie erhält ab 2019 jährlich einen bei 1,2 Milliarden Franken plafonierten Anteil der Abgaben, der lediglich der Teuerung angepasst wird. Die konzessionierten privaten Stationen dagegen erhalten mehr Geld, nämlich statt wie heute 67,5 Millionen Franken im Jahr neu 81 Millionen Franken.
Das entspricht laut Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 6 Prozent der gesamten Einnahmen aus den Empfangsgebühren. Das ist der höchste Anteil, der gemäss dem RTVG möglich ist. 2 Millionen Franken im Jahr sind ausserdem für die Nachrichtenagentur SDA vorgesehen.
Bringt die Empfangsgebühr mehr Geld ein, als benötigt wird, landet der Restbetrag auf einem separaten Konto. Mit den Überschüssen sollen entweder ertragsschwächere Jahre kompensiert oder aber der Gebührentarif gesenkt werden.
In Stein gemeisselt sind die ab 2019 geltenden 365 Franken im Jahr allerdings nicht. Ab 2020 will der Bundesrat zusammen mit dem Preisüberwacher die Höhe der Gebühr alle zwei Jahre überprüfen mit dem Ziel, die Tarife weiter zu senken.
Noch steht der Neuordnung allerdings die No-Billag-Initiative im Weg, über die im Frühjar 2018 entschieden wird. Stimmt das Volk dem Begehren zu, fallen die Gebühren und damit eine wichtige Einnahmequelle für private und öffentlich-rechtlich Sender weg.