Die rechtlichen Grundlagen für die Schliessung von Fessenheim seien nicht erfüllt, so der Pariser Staatsrat, der als Verwaltungsgericht und juristisches Beratungsgremium der Regierung fungiert. Die Kraftwerkbetreiberin EDF habe keinen entsprechenden Antrag gestellt und das Dekret sei damit ausser Kraft gesetzt, berichten verschiedene Medien.
Der Staatsrat folgt mit seinem Entscheid einer Beschwerde von Gewerkschaften und der Gemeinde Fessenheim. Sie fürchten den Verlust von Arbeitsplätzen.
Die definitive Stilllegung des störanfälligen Kernkraftwerks 40 Kilometer nördlich von Basel war laut französischer Atomaufsichtsbehörde für 2022 vorgesehen. Dieser Termin ist jetzt wohl nicht mehr einzuhalten.
Der nun gekippte Erlass zur Stilllegung stammte vom Frühling 2017. Damals war die Regierung von François Hollande an der Macht. Nun braucht es ein neues Dekret der amtierenden Regierung Macron.