Der Sieger heisst Schüpfer

«Stadthof»-Beizer Josef Schüpfer gewinnt vor dem Zivilgericht gegen seinen ehemaligen Angestellten Pierre Buess. Dieser hatte eine Gewinnbeteiligung verlangt. Noch ist unklar, ob er den Fall weiterzieht.

Pierre Buess (links) hat den gerichtlichen Kampf gegen «Stadthof»-Wirt Josef Schüpfer verloren. (Bild: Nils Fisch)

«Stadthof»-Beizer Josef Schüpfer gewinnt vor dem Zivilgericht gegen seinen ehemaligen Angestellten Pierre Buess. Dieser hatte eine Gewinnbeteiligung verlangt. Noch ist unklar, ob er den Fall weiterzieht.

«Ich habe nichts anderes erwartet», sagte Joseph Schüpfer, als sein Anwalt Jascha Schneider ihm mitteilte: «Wir haben gewonnen!» Und: «Dieses Urteil zeigt, dass unser Justizsystem funktioniert», doppelte Schüpfer nach. Unklar ist indes, ob er irgendwann doch an diesem System zweifeln wird: Pierre Buess weiss noch nicht, ob er den Fall weiterziehen wird, wie er gegenüber das TagesWoche sagt. «Das werde ich mit meinem Anwalt besprechen.» Tendenz jetzt sei: Der Kampf soll weitergehen.

Anfang März standen die Gastro-Titanen vor Gericht. Pierre Buess, Beizer des Restaurants Landgasthof in Riehen, wollte erreichen, dass ihn sein ehemaliger Chef Josef Schüpfer vom «Stadthof» rückwirkend am Gewinn beteiligt. Wobei die Bezeichnung «Chef» zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht ganz korrekt war: Es galt zu klären, wer während der Zusammenarbeit der beiden Herren der Chef war. Waren es beide, wie Buess sagte? Oder nur Schüpfer, wie dieser darlegte?

Einigkeit beim Gastro-Tandem

Jetzt ist klar: Die Herren hatten während ihrer Zusammenarbeit im «Stadthof» verschiedene Vereinbarungen getroffen, welche das genau waren, konnte das Gericht nicht bis ins letzte Detail nachzeichnen. Wichtig ist aber: Buess hatte seinen Lohn und die entsprechenden Abrechungen während seiner «Stadthof»-Zeit akzeptiert. Erst später zog er vor Gericht. Daraus schliesst dieses, dass er sich nicht gewehrt habe, als die Lohnabrechnungen aktuell waren, diese demnach also akzeptiert habe.

Weiterer Streitpunkt war die Frage: War es eine einfache Gesellschaft, wie Buess sagte? Oder liefen die beiden Gesellschaften der Herren separat weiter, wie Schüpfer die Situation schilderte? Das Gericht stellt einen «gewissen Bindungswillen» fest. Doch es geht davon aus, dass sich das ehemalige «Gastro-Tandem» stets einig war – zumindest, was die Entschädigung angeht.

Die Moral der Geschicht bleibt dieselbe wie bereits im März an der Verhandlung: Beim Geld hört die Freundschaft auf.

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