Eingestelltes GAV-Verfahren: Was die Parteien davon halten

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage wegen Begünstigung gegen Regierungsrat Thomas Weber. Das stösst bei den Parteien auf Verständnis, einzig für die SP hat der Entscheid «ein Gschmäckle».

Keine der Parteien wittert beim Entscheid der Baselbieter Staatsanwaltschaft einen Skandal.

Im Vorfeld war die Diskussion gross, geblieben ist davon nichts: Die Baselbieter Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass bei den Gesamtarbeitsverträgen für das Gipser- und Malergeschäft alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Gleichzeitig wird Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber vom Vorwurf entlastet, er habe mit den Sozialarbeitern über ein allfälliges Strafverfahren gesprochen und sie deshalb begünstigt.

Die Baselbieter Parteien stehen alle hinter dem Entscheid – das linksgrüne Lager schaut indes gespannt auf ein anderes laufendes Verfahren der Staatsanwaltschaft.

https://tageswoche.ch/politik/baselbieter-staatsanwalt-stellt-gav-verfahren-ein

Oskar Kämpfer, Parteipräsident SVP

Die SVP Baselland hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass gegen SVP-Regierungsrat Thomas Weber kein Strafverfahren eröffnet wird. Die zugrunde liegende Begründung der Staatsanwaltschaft sollte für alle nachvollziehbar sein. Der Versuch, Thomas Weber, dessen unbestrittene Fähigkeiten und Charaktereigenschaften im Hinblick auf die Regierungsratswahlen im kommenden März in Zweifel zu ziehen, ist damit gescheitert. Damit dürfte auch einer erneuten Nomination von Thomas Weber durch die SVP Parteiversammlung am kommenden 23. August nichts mehr im Wege stehen.

Paul Hofer, Parteipräsident FDP

Wir sind froh, dass Regierungsrat Thomas Weber in dieser Sache entlastet wurde. Wir respektieren die Arbeit der Staatsanwaltschaft, wir haben Vertrauen in unsere Institutionen. Wir sind auch froh, dass eine rasche Klärung erfolgte.

Brigitte Müller-Kaderli, Parteipräsidentin CVP

Eine Strafuntersuchung gegen einen Baselbieter Regierungsrat wäre eine Hypothek für unseren Kanton gewesen. Deshalb nimmt die CVP diesen Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Es ist aber grundsätzlich nicht an der Politik, Entscheide der Staatsanwaltschaft zu kommentieren.

Martin Geiser, Parteipräsident EVP

Die EVP nimmt zur Kenntnis, dass die untersuchten Vorgängen strafrechtlich nicht relevant waren, und deshalb kein Strafverfahren gegen Thoms Weber eröffnet wird. Einerseits gibt diese Bekanntgabe eine Entlastung für RR Thomas Weber und die heftig kritisierte Wirtschaftskammer. Andererseits heisst das nicht, dass alles moralisch einwandfrei ablief. Aufgrund der verschiedenen Vorwürfe und z.T. konträren Aussagen von Beteiligten um die GAV ist es für Aussenstehende schwierig ein genaues Bild machen zu können. Was bis jetzt übrig bleibt ist Rauch, und wo Rauch ist, gab es auch Feuer.

Adil Koller, Parteipräsident SP

Der Entscheid der Staatsanwaltschaft ist bizarr: Da kommen die Juristen des Kantons in einer fünfzig Seiten langen Begründung zum Schluss, man müsse in der GAV-Sache eine Strafanzeige wegen Betrugs einreichen; da kommen andere Juristinnen des Kantons zum Schluss, Regierungsrat Thomas Weber habe sich möglicherweise der Begünstigung schuldig gemacht, weil er mit den Betroffenen der Strafanzeige darüber gesprochen habe – und die Staatsanwaltschaft stellt alle Verfahren ein oder eröffnet sie nicht einmal. Das versteht niemand. Offenbar sind die Affären für die Stawa zwar nicht strafrechtlich relevant. Ein intransparentes Chaos herrscht gleichwohl. Dieses Gemauschel muss aufhören. Und weil die Staatsanwaltschaft in der verwandten ZAK-Affäre wegen Befangenheit eigentlich in den Ausstand wollte, aber nun nicht darf und die Fälle selbst bearbeiten muss, bleibt nun trotzdem ein «Gschmäckle».

Bálint Csontos, Parteipräsident Grüne

Ich bin grundsätzlich zurückhaltend damit, Entscheide der Justiz zu kommentieren. Auf den ersten Blick ist der Entscheid nachvollziehbar. Ich bin gespannt, zu welchen Schlüssen die Staatsanwaltschaft bei dem anderen Verfahren kommt. Ich habe das Gefühl, dass die Ausgangslage dort heikler sein könnte.

Baselbieter Wirtschaftskammer

Die Baselbieter Wirtschaftskammer wurde immer wieder beschuldigt, unrechtmässig Lohnbeiträge erhoben zu haben. Sie nimmt die Verfahrenseinstellung mit Genugtuung zur Kenntnis. Mit Kritik hält sie allerdings nicht zurück: Sie geht sowohl mit den Medien hart ins Gericht, die über die GAV-Querelen berichteten, wie auch mit dem Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga). Dabei droht die Wirtschaftskammer gar mit juristischen Konsequenzen:

Wenn schon, wäre der Skandal beim Kiga zu suchen, das nicht nur am Laufmeter Amtsgeheimnisverletzungen begeht, indem es die wirtschaftskammerfeindlichen Medien mit Internas alimentiert, sondern – wie nun amtlich ist – auch laufend mit Steuergeldern finanzierte, juristisch haltlose Strafanzeigen gegen unbescholtene Dritte verschickt und damit sogar seinen eigenen Chef gefährdet.
Die Wirtschaftskammer wird gegen die Urheber der falschen Berichterstattungen mit den angemessenen juristischen Massnahmen vorgehen.

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