Am Mittwoch erklärte der Grosse Rat die Initiative für die Einführung von Grundrechten für nichtmenschliche Primaten in seltener Geschlossenheit für unzulässig, weil sie gegen übergeordnetes Bundesrecht verstosse.
Die Initianten vom Verein Sentience Politics akzeptieren diesen Entscheid nicht und wollen ihn vor dem Appellationsgericht anfechten. Sie argumentieren, dass es den Kantonen sehr wohl freigestellt sei, in ihren Verfassungen über den Grundrechtskatalog der Bundesverfassung hinauszugehen. Zudem argumentieren die Tierschützer, die dieses Jahr auch eine nationale Initiative zur Abschaffung der Massentierhaltung lancieren wollen, dass ihre Forderungen nicht im Widerspruch zum Bundesrecht stehen würden.