Lautsprecherverbot fällt, dafür gibts neu Bussen fürs Taubenfüttern

Die Basler Regierung will das Übertretungsstrafgesetz von 1978 entrümpeln. Der Entwurf für eine Totalrevision sieht unter anderem die Streichung des Lautsprecherverbots vor, während das Taubenfüttern neu gebüsst werden soll.

Taubenfüttern wird verboten. Dafür darf man sie neu zudröhnen. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Das kantonale Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) erfasst jene Delikte, die der Kanton in Ergänzung zum Eidgenössischen Strafgesetzbuch für strafbar erklärt. Dazu kamen bisher Widerhandlungen gegen das kantonale Verwaltungsrecht, diese sollen nun aber separat geregelt werden.

Aus dem ÜStG gestrichen werden Tatbestände, die heute anderweitig geregelt sind oder als überholt gelten. Dazu gehört «das Umwerfen, Beschädigen, unbefugte Setzen oder Verändern von Grenzzeichen», wie die Regierung in einer Medienmitteilung schreibt. Gestrichen wurde auch das umstrittene Lautsprecherverbot auf Allmend, wie dies der Grosse Rat in einem Vorstoss gefordert hatte.

https://tageswoche.ch/gesellschaft/wer-mit-lautsprechern-musik-hoert-riskiert-eine-busse/

Neu im ÜStG verankert werden soll ein Fütterungsverbot für Wildtauben. Und ebenfalls neu will die Regierung Behördenbefugnisse «in wenigen Bereichen erweitern»: So soll der Polizei erlaubt werden, in speziellen Ausnahmefällen neben uniformierten auch zivile Polizeiangehörige zum Erheben von Ordnungsbussen zu ermächtigen. Ferner will sie eine strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit bei Widerhandlungen gegen Denkmalschutzbestimmungen schaffen.

Unverändert übernommen werden auch umstrittene Tatbestände, die laut Mitteilung «periodisch debattiert» werden, unter anderem das – in der Polizeipraxis kaum durchgesetzte – Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Der Gesetzesentwurf biete dem Parlament nun wieder «Gelegenheit, sich damit vertieft auseinanderzusetzen», schreibt die Regierung.

Nächster Artikel