Regierung verzichtet auf BVB-Nachtragskredit

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat seine Stellungnahme zum Bericht der GPK zu den Basler Verkehrsbetrieben verabschiedet. Er räumt Fehler ein – und verzichtet auf den Nachtragskredit an den Grossen Rat für die «BVB-Million».

Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels, BVB-VR-Vize-Präsidentin Mirjam Ballmer und BVB-Verwaltungsratspräsident a.i. Kurt Altermatt stellen sich den Medien. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels nimmt am Donnerstagnachmittag mit BVB-Verwaltungsratspräsidenten a.i. Kurt Altermatt und der BVB-VR-Vize-Präsidentin Mirjam Ballmer zum GPK-Bericht Stellung. Das politische Klima hatte sich in der Angelegenheit zusehends verschlechtert – aus der Millionen-Zusage war eine grosse Affäre geworden.

https://tageswoche.ch/politik/wessels-und-die-bvb-wie-aus-der-umstrittenen-millionen-zusage-eine-strube-affaere-wurde/

Man habe den GPK-Bericht eingehend studiert – und entsprechend werde man handeln, verspricht der Regierungsrat. Konkret bedeutet das: «Der Regierungsrat geht mit der GPK einig, dass dem Betriebsklima und der Mitarbeiterzufriedenheit künftig mehr Beachtung zu schenken ist.» An der Eignerstrategie 2018-2021 werde man allerdings «explizit festhalten», heisst es weiter.

«Kein Anlass für einen Nachtragskredit»

Einen wenig überraschenden Rückzieher macht Hans-Peter Wessels: Man verzichte auf die Beantragung des Nachtragkredits an den Grossen Rat für die Finanzierungsbeteiligung der BVB am französischen Abschnitt. Der Regierungsrat sagt: «Der Beitrag ist in der Zwischenzeit formal und vertraglich abgesichert worden. Deshalb sieht der Regierungsrat keinen Anlass, im Grossen Rat einen Nachtragskredit zu beantragen.»

An der bisherigen Sichtweise hält Wessels fest. Er sei nach wie vor «der Ansicht, dass die BVB sehr wohl befugt war, den französischen Projektpartnern eine derartige Zahlung in Aussicht zu stellen» und verweist in diesem Zusammenhang «auf die Nichtannahmeverfügung der Staatsanwaltschaft, die zum selben Schluss kam».

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