TagesWoche-Artikel beschäftigt Riehener Gemeinderat

Die Wohnungsvergabe an Menschen mit Schulden beschäftigt die Riehener Politik. Als Lesestoff dient den Politikern dabei eine Recherche der TagesWoche.

«Schauen Sie mal Ihre Schulden an»: Diese Antwort bekam der Langzeit-Wohnungslose S.A. nach etlichen Bewerbungen bei Immobilien Basel-Stadt zu hören. Nun beschäftigt seine Geschichte auch die Gemeinde Riehen.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Wohnungsvergabe an Menschen mit Schulden beschäftigt die Riehener Politik. Als Lesestoff dient den Politikern dazu eine Recherche der TagesWoche.

Die Wohnung von S.A. wurde Anfang 2014 zwangsgeräumt. Der ehemalige Unternehmer hat seither – quasi von der Strasse aus – intensiv nach einer neuen Bleibe gesucht. Er hat 1129 Absagen in 430 Tagen erhalten.

A. sagte der TagesWoche im Juli: «Wer Schulden hat und von Sozialhilfe lebt, hat keine Chance.» Ausserdem erhob A. Vorwürfe gegen Immobilien Basel-Stadt. Dort habe man ihm sogar gesagt: «Schauen Sie mal Ihre Schulden an.»

Das Schicksal von A. bewegte nicht nur die Gemüter vieler Leser – es bringt nun auch Bewegung in die Riehener Politik. In seiner «Interpellation betreffend Wohnungsvergabe für Menschen mit Schulden» vom 16. August 2016 (eingegangen 18. August 2016) erwähnt der Riehener Einwohnerrat Roland Lötscher (SP) den TagesWoche Artikel, zitiert daraus – und hängt den gesamten Text gleich an.

Fünf konkrete Fragen

Lötscher bittet den Gemeinderat um die Beantwortung von fünf Fragen, die ihn nach der Lektüre im Bezug auf die Wohn-Situation für Verschuldete in der Gemeinde Riehen interessieren:

1. Wie geht die Gemeinde bei der Vermietung von Wohnungen mit BewerberInnen um, welche Betreibungen haben?

2. Gemäss Sprecherin von Immobilien Basel seien 20 Prozent aller Wohnungen an die Sozialhilfe vermietet: Wie viele Wohnungen befinden sich in Gemeindebesitz, welche an Sozialhilfeempfangende vermietet werden (können)?

3. Ein Wohnungsbewerber muss bei Immobilien Basel (IBS) einen Lohnausweis vorlegen – wie wird dies in Riehen gehandhabt? Falls ja: Wie verträgt sich dies mit dem Daten- und Persönlichkeitsschutz?

4. Wie hoch sind die von der Sozialhilfe angesetzten Maximalbeträge für Wohnungen? Sind diese Beträge nach Auffassung des Gemeinderats realistisch?

5. Wie stellt sich der Gemeinderat allgemein zu den in diesem Artikel gemachten Aussagen, im Besonderen zur Meinung, das Gemeinwesen stehe in der Pflicht, dem Grundbedürfnis Wohnen nachzukommen?

Einwohnerrat Lötscher schliesst mit den Worten: «Für die getreue Beantwortung danke ich im Voraus!» Wir schliessen uns an.

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