Von Entschuldigung zu Entschuldigung

Kinderfürsorgerische Zwangsmassnahmen waren bis 1981 eine Selbstverständlichkeit. Heute wird das Kapitel «Verdingkinder» von Experten aufgearbeitet. Warum ausgerechnet jetzt?

Betroffene diskutieren 2013 mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga beim Gedenkanlass für Opfer von fuersorgerischen Zwangsmassnahmen. (Bild: Peter Klaunzer)

Kinderfürsorgerische Zwangsmassnahmen waren bis 1981 eine Selbstverständlichkeit. Heute wird das Kapitel «Verdingkinder» von Experten aufgearbeitet. Warum ausgerechnet jetzt?

Ein langer Kampf hat ein weiteres Etappenziel erreicht: Der Bundesrat lässt Experten ein Kapitel der Schweizer Vergangenheit aufarbeiten, das selbst auf der offiziellen Homepage des Bundeshauses als ein «düsteres» bezeichnet wird.

Für die Aufarbeitung setzt der Bundesrat eine neunköpfige und multidisziplinäre Historikerkommission ein, die Markus Notter, der ehemalige Justizdirektor des Kantons Zürich, präsidiert.

Notter ist in mehrfacher Hinsicht eine ideale Besetzung, sowohl was seine fachlichen und sozialen Kompetenzen betrifft als auch seine vielfältigen Erfahrungen. Er ist auch seit 2012 Präsident der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende und Präsident der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS). Dass er auch Präsident des Zürcher Europa-Instituts ist, tut hier nichts direkt zur Sache, es zeigt aber, für welche Art von Europa er sich engagiert und was er von Europa in diesem Politikfeld erwartet.

Langer Kampf um Gerechtigkeit

Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Abklärungen dieser Kommission wird es sein, die Geschichte der administrativen Versorgungen vor 1981 zu untersuchen, einer mittlerweile aufgegebenen und uns heute unverständlich erscheinenden Praxis, mit welcher die Verwaltungsbehörden ohne gerichtliches Verfahren Einweisungen von Kindern in Anstalten angeordnet haben.

Die Kommission soll die Perspektive von Opfern und Betroffenen aufzeigen sowie die Interventionen der Behörden analysieren. Darüber hinaus soll sie die Bezüge zu anderen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen berücksichtigen. Schliesslich dürfte auch der finanzielle Aspekt beachtet werden, sind doch Fälle bekannt, wo sich der eingesetzte Vormund an den kleinen Vermögen von Mündeln vergriffen hat.

Der lange Kampf um Gerechtigkeit erlebte bereits 2010/2013 einen wichtigen Durchbruch, einen Turning Point, als sich hintereinander zwei Bundesrätinnen – zuerst Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, dann ihre Nachfolgerin Simonetta Sommaruga – für die unmenschliche Praxis entschuldigten, die bis 1981 darin bestand, nach heute sehr fragwürdig erscheinenden Kriterien Kinder auf administrativem Weg ihren Eltern und Familien wegzunehmen, sie zwangsweise in Heimen unterzubringen oder als billige Arbeitskräfte an Bauern zu «verdingen».

Späte Entschuldigungen

Solche Entschuldigungen wären noch wenige Jahre zuvor fast undenkbar gewesen. Sie schliessen allerdings an Vorläuferinnen an: 1986 entschuldigte sich Bundesrat Alphons Egli für den von Pro Juventute mit offizieller Billigung während Jahrzehnten begangenen Kinderraub an Familien der Fahrenden «der Landstrasse». Erstaunlich bleibt allerdings, warum sich das Fehlerbewusstsein auf den unmenschlichen Umgang mit diesen Kindern beschränkte und nicht auch gleich die anderen Kinder miteinbezog. Mit anderen Worten: Warum diese noch beinahe drei weitere Jahrzehnte warten mussten – und in gewisser Hinsicht noch immer warten müssen.

Und wenn wir schon bei Entschuldigungen sind, können wir uns an das Eingeständnis erinnern, mit dem sich Bundespräsident Kaspar Villiger im Mai 1995 entschuldigte, «dass wir mit unserer Politik gegenüber den verfolgten Juden Schuld auf uns geladen haben». Der Bundesrat bedaure dies zutiefst und entschuldige sich dafür allerdings «im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar ist».

Und wenn wir uns an dieses Diktum erinnern, darf uns im Weiteren durchaus in den Sinn kommen, dass der mittlerweile bekannte St. Galler Polizeihauptmann Paul Grüninger, selbstloser Flüchtlingshelfer in der Zeit von 1938/39, erst 55 Jahre nach seiner Strafabsetzung und 23 Jahre nach seinem Tod mit entsprechenden Entschuldigungen rehabilitiert wurde.

Man neigt dazu, den Wandel zum Besseren durch den Wandel des Zeitgeists zu erklären. Dieser wandelt sich aber nicht von selbst, nicht von alleine.

Das bringt uns zur gewichtigen Frage, wie und warum sich Einschätzungen, Urteile und die dahinterstehenden Mentalitäten wandeln – in den genannten Fällen zum Guten wandeln –, derweil natürlich Wandel in der entgegengesetzten Richtung ebenfalls möglich ist, aber unter anderen Bedingungen verläuft.

Wenn Wandel zum Besseren und damit Distanzierung von Schlechterem eintritt, sagt man gerne, man habe vom Schlechten nichts gewusst, es jedenfalls nicht wahrgenommen. Gerade in unserem Fall, aber auch in den meisten anderen Fällen (so auch in der traurigen Flüchtlingspolitik) hatte es stets Stimmen gegeben, die als Rufer in der Wüste schon früh unsere träge Aufmerksamkeit auf dieses Problem lenken wollten. Darunter sind bekannte Namen: etwa ein Carl Albert Loosli in den 1920er-Jahren, ein Peter Surava/Hirsch in den 1940er-Jahren, ein Alfred Häsler in den 1960er-Jahren. Später in den 1980er-Jahren Heinrich Tuggener, Professor für Erziehungswissenschaft, und 2005 zum Beispiel Franz Hohler.

Voraussetzungen für den Wandel

Gänzlich unbeachtet blieb dies wohl kaum, aber grosse Wirkung hatte es dennoch nicht. Warum jetzt dieser Wandel? Man ist versucht, nach der einfachen Antwort zu greifen, dass sich der Zeitgeist eben gewandelt habe. Dieser aber wandelt sich nicht von selbst, nicht von alleine.

Verschiedene Faktoren haben diesen Wandel begünstigt und zum Teil geradezu herbeigeführt: Verweisen kann man auf den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Er mag weiteren Wandel begüstigt haben, ist aber selber auch schon eine Folge des Wandels. Zu nennen sind sodann die Medien, allen voran der «Schweizerische Beobachter»; dann die Wissenschaft in Einzelarbeit und Gruppenforschung, insbesondere auch das Nationale Forschungsprogramm NFP 51 «Integration und Ausschluss» in den Jahren 2003–2007; dann die vorangegangene Aufarbeitung ähnlicher Art, insbesondere die unabhängige Expertenkommission «Schweiz-Zweiter Weltkrieg» (Bergier-Kommission), die explizit als Modell für eine Verdingkinder-Kommission genannt wurde.

Individuelle Opferverhältnisse wurden zu Gruppenschicksalen zusammengelegt, sodass sie eher ernst genommen werden mussten. 

Grundlegende Voraussetzung für die zunächst nicht vorhandene und dann bloss minimal bestehende Aufarbeitungsbereitschaft war jedoch die wachsende Bereitschaft der Opfer, über ihre Erfahrungen zu reden. Je nach Standpunkt kann man sagen, «erst» oder «schon» 2005 entstanden die Wanderausstellung «Geraubte Kindheit – Verdingkinder reden» (im April 2014 nach zehn vorangegangenen Stationen in Ballenberg gezeigt) und der dazugehörende Trägerverein.

Wichtig war zudem das Jahr 2010, insofern als da – zusammen wiederum mit dem «Schweizerischen Beobachter» – ehemalige Verdingkinder in öffentlichen Auftritten ihre als Makel empfundene Vergangenheit öffentlich bezeugten. Hier spüren wir eine Analogie mit Holocaust-Angehörigen: Erst in höherem Alter, sozusagen kurz vor dem absehbaren Lebensende, doch noch die zuvor eher versteckt gehaltene Biografie zu manifestieren. Im Falle der Verdingkinder kam hinzu, dass sie nicht mehr auf ihre bereits verstorbenen Verdingeltern Rücksicht nehmen mussten.

Was kommt als Nächstes?

Zudem brauchte es auch einen allgemeinen Werte- und Mentalitätswandel. Einen Wandel, der eine neue Einstellung zu Ungerechtigkeit und erlittenem Leid brachte sowie ein allgemein verstärktes Einstehen für Kinderrechte. Vielleicht ist die Dynamik indirekt auch über die amerikanische Praxis der Sammelklagen gefördert worden. Individuelle Opferverhältnisse wurden zu Gruppenschicksalen zusammengelegt, sodass sie nicht mehr als Einzelfälle und Ausnahmen abgetan werden konnten – und entsprechend eher ernst genommen wurden und werden mussten. Da sind wir jetzt.

Zum Schluss ganz kurz nun explizit die Frage: Was können wir aus der Geschichte lernen? Vieles spricht dafür, dass wir aus der Geschichte nur lernen können, dass wir eigentlich aus ihr wenig lernen können. Jedenfalls lehrt sie uns selber nichts. Aber wir, wir könnten unsere Lektionen selber ziehen. Wir dürfen dabei nicht zu stark auf die Vergangenheit blicken, sondern auf unsere Gegenwart. Denn während wir uns für Vergangenes entschuldigen, begehen wir bereits die nächsten Fehler, für die wir uns dann später entschuldigen müssen. Darum sollten wir uns fragen: Was kommt als Nächstes? Zum Beispiel die versteckten Saisonnierkinder oder die Kinder der Sans Papiers. Und am Horizont winkt Ecopop.

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