Cupfinal in Bern – aber nur unter gewissen Bedingungen

Nach langem Hin und Her haben sich die Stadt Bern, der Schweizerische Fussballverband und Vertreter des FC Basel und des FC Zürich doch noch geeinigt: Der Cupfinal darf in Bern stattfinden – inklusive der umstrittenen Fanmärsche.

Darf es wieder geben: einen Fanmarsch wie vor dem Cupfinal 2013. (Bild: Keystone)

Nach langem Hin und Her haben sich die Stadt Bern, der Schweizerische Fussballverband und Vertreter des FC Basel und des FC Zürich doch noch geeinigt: Der Cupfinal darf in Bern stattfinden – inklusive der umstrittenen Fanmärsche.

Also doch: Der Cupfinal findet am Ostermontag tatsächlich in Bern statt. Und auch einen Fanmarsch vom Bahnhof bis zum Stadion darf es geben. Das verkündeten Reto Nause (CVP), Sicherheitsdirektor der Stadt Bern, und Alex Miescher, Generalsekretär des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), am Freitagmorgen.

Die entsprechende Bewilligung ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Unter anderem wurden im Hinblick auf die Fanmärsche «Anreisezeit, Besammlungsort, Marschroute und der Zeitpunkt des Eintreffens beim Stadion» festgelegt, wie Nause sagte. Vertreter des FC Basel, des FC Zürich und aus der Fanszene sollen dafür sorgen, dass es der Marsch in geordneten Bahnen verläuft. 

Nach Problemen im vergangenen Jahr in der Innenstadt wollte der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) ursprünglich keine weiteren Märsche mehr zulassen. Nach tagelangen «harten, aber fairen Verhandlungen» (Nause) zwischen der Stadt Bern, dem Fussballverband, den Clubs und Fans hat man sich nun aber auf diese Lösung geeinigt.

Stadt und Verband haben tagelang, ««harten, aber fair» verhandelt.

In den Gesprächen hatten sich der SFV und die Clubvertreter auf den Standpunkt gestellt, dass ein Marschverbot noch wesentlich grössere Probleme verursachen könnte als ein «moderierter Walk». «Niemand kann ausschliessen, dass es keine Leute gäbe, die auf eigene Faust nach Bern fahren, um einen Fanmarsch durchzuboxen. Und das wären nicht unbedingt die einfachsten», sagte SFV-Generalsekretär Alex Miescher. Zudem sei es seiner Ansicht nach auch ein «legitimer Wunsch der Fans», gemeinsam zum Stadion zu ziehen. 

Verband übernimmt erstmals finanzielle Verantwortung

Vorgesehen ist, dass die Fans aus Basel und Zürich «gestaffelt» in Bern eintreffen und danach auf getrennten Routen zum Stadion marschieren, «relativ zügig», wie Nause sagte. Die Innenstadt werde voraussichtlich zwischen 10 Uhr und 12 «belastet sein». Anpfiff ist um 14 Uhr. 

Für den Fall, dass es trotz der Vorkehrungen Randale in der Innenstadt gibt, hat der Schweizer Fussballverband 200’000 Franken auf die Seite gelegt. Bis zu dieser Summe würde sich der Verband an den Kosten für den Polizeieinsatz beteiligen, falls der Cupfinal-Tag nicht «ordnungsgemäss abläuft», sagt Nause. Was darunter genau zu verstehen ist, handeln die Stadt Bern und der Verband nach dem Spiel aus. Feststeht, dass der SFV mit dem Rückbehalt der 200’000 Franken erstmals auch in finanzieller Hinsicht Verantwortung für Probleme übernimmt, die sich rund um ein Spiel, aber ausserhalb des Stadions ergeben. 

Das feierte Nause als Erfolg, obwohl er sein Marschverbot nicht durchziehen konnte: «Alle stehen jetzt in der Verantwortung. Das ist die beste Voraussetzung für ein friedliches Fussballfest.»

Eine lange, schwierige Geschichte

Ein Fussballfest. Das wäre eine schöne Wendung in einer bisher schwierigen Beziehung zwischen Nause und den Fans. Die Brüche zeigten sich spätestens im Februar 2011, als der Berner Sicherheitsdirektor mobile Zäune einführte, die die Gästefans der S-Bahn-Station Wankdorf zum Stadion und wieder zurück leiten – und dabei von einem «Raubtierkäfig» sprach.

Dieser Begriff sorgte für Empörung. Die Fans waren nicht bereit, sich wie wilde Tiere behandeln zu lassen – und nahmen andere Routen zum Stadion, gerne auch gemeinsam. Die inzwischen viel zitierten Fanmärsche liefen nie besonders ruhig, aber immerhin so geordnet ab, dass sich selbst Nause vorerst wieder damit abfand – scheinbar zumindest. «Der Cupfinal ist ein spezieller Anlass mit Volksfestcharakter, da gehen die Fanmärsche in Ordnung», sagte er im Mai 2013 im Hinblick auf den Cupfinal zwischen dem FC Basel und den Grasshoppers.

Ein Fussballfest. Das wäre eine schöne Wendung in einer bisher schwierigen Beziehung zwischen Nause und den Fans.

Doch dann kam es vor dem Spiel zu Auseinandersetzungen zwischen Anhängern von Basel und Zürich in der Berner Innenstadt. Danach beurteilte Nause die Sache wieder anders. Er sprach von einem «schwarzen Tag für den Cupfinal» und einem «schwarzen Tag für den Fussball» und kündigte an: «Das war der letzte Fanmarsch durch die Stadt Bern.»

Dabei waren die «Fanwalks grösstenteils geordnet verlaufen», wie die Berner Polizei in ihrer Mitteilung festhielt. Probleme habe es bei einzelnen Treffpunkten im Bereich einer Baustelle zwischen Waisenhaus- und Bärenplatz gegeben.

Ein friedlicher Basler Fan berichtete danach der TagesWoche, dass er und seine Frau die Polizei frühzeitig auf die drohende Auseinandersetzung aufmerksam machte – die Sicherheitskräfte aber erst einmal gar nichts unternahmen, um die beiden Lager auseinanderzuhalten.

Kamen die Scharmützel letztes Jahr den Behörden gerade recht?

Warum? Weil die Baustelle einen raschen Einsatz erschwerte, wie die Polizei behauptet? Oder weil den Bernern Behörden die Scharmützel gerade recht kamen, um ihren repressiven Kurs durchzusetzen, wie der Fan vermutet?

Endgültig klären lassen sich diese Fragen nicht. Fest steht aber, dass die Prügeleien in Nauses politisches Kalkül passten. «Dieser Tag ist für mich der beste Beweis dafür, dass wir das Hooligan-Konkordat brauchen», sagte er der «Berner Zeitung».

«Cupfinal gehört in Hauptstadt»

Politisch setzte sich Nause auch durch. Am 10. Februar 2014 sagte der Kanton Bern mit fast 80 Prozent der Stimmen Ja zum verschärften Hooligan-Konkordat. Nun hat die Stadt Bern die Möglichkeit, die Austragung von Sportveranstaltungen an Bedingungen zu knüpfen oder diese gleich ganz abzusagen. Das Hin und Her um den Cupfinal 2014 war nun der erste Härtetest.

Das Hin und Her um den Cupfinal 2014 war nun der erste Härtetest.

Wobei es von Anfang an auch in der Berner Politik Stimmen gab, die vor «Überreaktionen» warnten. «Die Fanmärsche lassen sich ohnehin nicht gänzlich verbieten. Jeder ist letztlich frei, wie er sich ins Stadion bewegen möchte», sagte der Grünliberale Stadtrat Michael Köpfli. Darum dürfe Bern nicht nur auf Repression setzen: «Entscheidend ist, dass die Stadt den Kontakt zu den Vereinen und Fanarbeitern sucht.»

Damit es einen möglichst friedlichen Anlass gibt. In diesem Jahr – und auch in den nächsten Jahren. Denn für Köpfli steht fest: «Dieser Anlass muss in Bern bleiben. Der Cupfinal gehört in fast allen Ländern in die Hauptstadt.»

 

Die Bedingungen für den Cupfinal 2014 im Einzelnen gemäss Mitteilung der Stadt Bern:

  • Als verantwortliche Ansprechpersonen für die Einhaltung der Auflagen wurden Peter Gilliéron, SFV-Präsident, und Alex Miescher, SFV-Generalsekretär, bezeichnet.
  • Der SFV sowie die Präsidenten der beiden Finalisten-Klubs, Bernhard Heusler und Ancillo Canepa, arbeiten mit ihren Mitarbeitenden für Sicherheit und Fanbetreuung darauf hin, dass Fanmärsche ohne negative Ereignisse und geordnet erfolgen.
  • Beide Klubs bezeichnen je eine Person mit Erfahrung im Sicherheits- und Fanbereich als Koordinations- und Ansprechperson für die Behörden.
  • Die beiden Klubpräsidenten stehen persönlich als Ansprechpersonen für kommunikative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Cupfinal 2014 zur Verfügung.
  • Anreisezeit, Sammelplatz und Marschroute der Fanmärsche wurden festgelegt, ebenso der Zeitpunkt des Eintreffens im Stadion.
  • Von beiden Fangruppierungen wird für die Fanwalks eine grössere Anzahl Personen aus eigenen Kreisen den Umzug begleiten und bestrebt sein, einen ordnungsgemässen Ablauf sicherzustellen.
  • Die Frage der Gebührenbefreiung wird abhängig gemacht vom ordnungsgemässen Verlauf des Cupfinals. Der SFV hat sich bereit erklärt, je nach Ausgang des Anlasses einen finanziellen Beitrag zur allfälligen Deckung der Sicherheitskosten zu leisten.

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