Der 40-jährige Mann hatte 2016 innert neun Monaten auf gut 13’000 Kilometern mit bezahlenden Fahrgästen fast 32’000 Franken eingenommen. Der Einzelrichter taxierte die Uber-Fahrten angesichts der Einnahmen und der Kosten als unzulässig, da der Mann weder eine Bewilligung für gewerbsmässige Personentransporte noch eine Taxibewilligung hatte. Zudem fehlte dem Auto ein Fahrtenschreiber.
Das erstinstanzliche Gericht brummte dem Mann eine Busse von 500 Franken sowie eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Franken (4200 Franken) auf. Der Verteidiger argumentierte erfolglos, die Fahrten für das amerikanische Fahrdienst-Unternehmen bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone, seien aber nicht verboten, also nicht strafbar.