Gross war die Solidarität, als die TagesWoche im Juni 2016 berichtete, dass die Altbauliegenschaft, in der das Restaurant Da Gianni eingemietet ist, einem luxuriösen Neubau weichen muss. Die Swiss Finance & Property Investment AG aus Zürich kündigte an, an der Elsässerstrasse 1 und 3 im St. Johann für 13 Millionen Franken 18 luxuriöse Eigentumswohnungen bauen zu wollen.
Aus diesen Plänen wird jedoch nichts. Zumindest vorerst. Wie das Bau- und Gastgewerbeinspektorat auf Anfrage der TagesWoche mitteilt, wurde das Gesuch für einen Abbruch und den Neubau eines Mehrfamilienhauses abgelehnt. Laut Amtsleiterin Luzia Wigger Stein erfolgte die Ablehnung aus formellen und inhaltlichen Gründen. «Das Bauprojekt konnte mit den vorliegenden Unterlagen nicht bewilligt werden. Sollte ein abgeändertes Baubegehren eingereicht werden, so würde dieses erneut öffentlich aufgelegt», so Wigger Stein.
Inhaber erfreut
Bei der Swiss Finance & Property Investment AG meint man knapp zur
Hiobsbotschaft aus Basel: «Die ertragsstarken Immobilien werden vorerst
wie gehabt weitergeführt. Wir werden in den nächsten Monaten
entscheiden, wie in Sachen Neubau weiter verfahren wird», sagt CEO
Thomas Prajer.
Für einen Rückzieher dürfte es zu spät sein. Das Immobilienunternehmen hatte die Liegenschaften von den jetzigen Besitzern «mit einem befristeten Rücktrittsrecht» erworben. Diese Frist ist nun vorbei: Seit dem 1. Juli 2017 befinden sich die Liegenschaften definitiv im Portfolio der Firma. Es ist also wahrscheinlich, dass das Unternehmen seine Pläne redimensionieren und nochmals einen neuen Anlauf wagen wird.
Trotzdem: Martin Moser, Mitinhaber des «Da Gianni», darf vorerst einmal aufatmen. «Wir freuen uns sehr über diesen Entscheid», sagt er. Er habe in der Vergangenheit grosse Unterstützung für das «Da Gianni» gespürt. Im Quartier formierte sich Widerstand gegen die Neubaupläne. So gingen beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat neun Einsprachen gegen das Projekt ein, Hunderte Personen unterschrieben zudem eine Petition, die die Aufnahme der Elsässerstrasse 1 in das Register der schützenswerten Bauten forderte. Dieses Begehren sollte nach dem Willen von der grossrätlichen Petitionskommission abgewiesen werden, das Plenum überwies es an die Regierung. Diese muss nun bis Anfang nächstes Jahr berichten, ob sie das Gebäude in die Schon- und Schutzzone aufnehmen will.