«Der Beschwerdeführer vermag mit der Darstellung seiner Sicht der Dinge nicht aufzuzeigen, dass das Verwaltungsgericht in rechts- bzw. verfassungswidriger Weise die Rügen gegen die Bestimmungen des Bebauungsplans als zu spät beurteilte.» Mit dieser Begründung hat das Bundesgericht in Lausanne als letzte Instanz über den geplanten Claraturm geurteilt – und dem Vorhaben grünes Licht erteilt, wie die «bz Basel» schreibt.
Es war bereits das zweite Mal, dass sich das Bundesgericht mit dem Claraturm beschäftigte und die Beschwerden abwies. Dem Projekt, das ursprünglich bis 2015 realisiert werden sollte, dürfte jetzt nichts mehr im Weg stehen. Die Mietverträge in den betroffenen Liegenschaften laufen noch bis nächsten Sommer.
«bz Basel»: Bundesgericht lässt Claraturm-Gegner abblitzen