Gegen Regierungsrat Thomas Weber wird wohl bald ein Strafverfahren eröffnet. Dies nachdem am Montag bekannt wurde, dass Weber im Verdacht steht, sich strafbar gemacht zu haben.
Wie die Staatsanwaltschaft Baselland am Mittwochmorgen bekannt gab, seien in einem laufenden Verfahren «neue Aspekte» zutage getreten, «welche möglicherweise eine Verfahrenseröffnung von Amtes wegen gegen weitere Personen nötig machen». Diese Aspekte betreffen gemäss Mitteilung den Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Thomas Weber.
So soll Weber eine Strafanzeige gegen die Wirtschaftskammer Baselland nicht nur zurückgehalten, sondern die betroffenen Parteien im Vorfeld sogar darüber informiert und sich mit ihnen über die Anzeige besprochen haben. Dies entgegen der Empfehlung seines eigenen Rechtsdienstes, der vor dem Verdacht der Begünstigung warnte.
Dies bringt die Stawa in eine ungemütliche Lage, weil sie sich bei einem Verfahren gegen ein Mitglied ihrer Anstellungsbehörde dem Verdacht der Befangenheit aussetzt. Deshalb hat die Stawa in ihrer Mitteilung ebenfalls bekannt gegeben, beim Kantonsgericht ein Ausstandsgesuch einzureichen. Wird diesem Gesuch stattgegeben, soll die ganze Affäre von einem externen ausserordentlichen Staatsanwalt untersucht werden.
Thomas Weber hat am Mittwoch an einer Medienkonferenz erstmals Stellung genommen zu den Vorwürfen. Er weise sämtliche Vorwürfe von «Vertuschung» zurück. Die bislang von Weber zurückgehaltene Strafanzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung wurde am Dienstag, 19. Juni, also erst nach den enthüllenden Medienberichten eingereicht – um nicht «den Anschein von unzulässigen Absprachen» zu erwecken.
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