Die «Basler Zeitung» ist auf dem Kriegspfad und hat eine neue Waffe im Kampf gegen missliebige Regierungsräte entdeckt. Die «Fake-Fakten»-Keule klingt trendy, ergibt aber bei genauer Überlegung wenig Sinn. In Deckung.
Es kann befreiend sein, vorverurteilend und belegfrei mit Schimpf und Schande über Personen herzuziehen, die man – aus welchen Gründen auch immer – auf dem Kieker hat. So lange man das nicht öffentlich tut, sollte niemand Schaden nehmen.
Weniger empfehlenswert ist das Vorgehen, wenn man es an einem Ort tut, der sich «Zeitung» nennt. Dort erwartet der Empfänger von Anklagen Fakten. Wobei wir beim Thema wären:
- Regierungsrat Hans-Peter Wessels «beliefert die Öffentlichkeit mit Fake-Fakten» – das schreibt die «Basler Zeitung» am Freitag.
Fakt ist: Es gibt keine «Fake-Fakten», diese Wort-Kombination der BaZ ergibt keinen Sinn. Es gibt Tatsachen (Fakten) und Falschangaben (Fakes). Fake-Fakten hingegen sind so existent und sinnvoll wie Wahr-Lügen.
- Gemeint sind vermutlich schlicht «Fakes». Wenn die BaZ also die «Fake-Fakten»-Keule schwingt, will sie sagen, dass Wessels Unwahrheiten verbreite. So wirft das Blatt dem Regierungsrat vor, es gebe eine «weitere umstrittene Zahlung bei der Tramlinie 3» ins Elsass in der Höhe von 882’000 Franken – und das, «ohne dass die Politik informiert ist». Ein Fake der BaZ, denn
Fakt ist: Das BVD hatte alles offen und korrekt kommuniziert, und die BaZ selbst hatte im Jahr 2015 über die 882’000 Franken für Saint-Louis berichtet.
«Mittlerweile bin ich mir Räubergeschichten gewöhnt.» Hans-Peter Wessels erklärt, wie er den Franzosen eine Million zusicherte.
- Wessels würde Fake-Fakten, also Fakes verbreiten – Achtung, jetzt wird es kompliziert –, weil er gegenüber der BaZ von einem «Jahresbudget» des Pendlerfonds gesprochen hat. Es scheint einzig diese Aussage zu sein, aus der die Zeitung versucht, dem Departementsleiter einen Strick zu drehen. Denn: Der Pendlerfonds kenne «projektbezogene», nicht aber jährliche Budgets, so die BaZ, und diese seien «grundsätzlich auf den Maximalbetrag von 2 Millionen Franken begrenzt».
Daraus konstruiert das Blatt folgenden Vorwurf: Aus dem Pendlerfonds seien im Jahr 2014 zwei Millionen Franken an Saint-Louis an die Erweiterung der Tramlinie 3 gesprochen worden – und im Jahr darauf noch einmal 882’000 Franken für die Park-and-Ride-Anlage. Skandal! Denn: Erstens sind damit die zwei Millionen überschritten. Und zweitens: Die Park-and-Ride-Anlage ist bereits im ersten Projekt am Rande erwähnt, somit dürfte sie doch nicht schon wieder begünstigt werden, weil: Zu viel Geld!
Fakt ist aber: Erstens wären Projekte, deren Budget zwei Millionen überschreiten, durchaus finanzierbar laut der Verordnung über den Pendlerfonds, denn dort steht in Paragraph 6 lediglich: «Nominal werden pro Projekt in der Regel maximal CHF 2 Mio. vergeben».
Fakt ist zudem: In der damaligen offiziellen Information über 882’000 Franken für die Park-and-Ride-Anlage wurde ihr Verwendungszweck explizit von dem Verwendungszweck der zwei Millionen Franken im Vorjahr differenziert – was die BaZ verschweigt. Schwarz auf weiss, März 2015: «Die 365 weiteren Parkplätze dienen dem Mehrbedarf aus dem vorgesehenen Ausbau des Bahnverkehrs. Diese Parkplätze werden aus dem Pendlerfonds mitfinanziert».
- Von den «Fake-Fakten» der BaZ bleibt faktisch nichts übrig. Die angebliche Hauptsache verkommt neben all den BaZ-Fakes zur Nebensache: Die BVB-Million für Saint-Louis, die 2012 nur mündlich gesprochen wurde. Damit überhaupt noch jemand bemerkt, dass dies eigentlich der zentrale Punkt ist, schwingt sie diese Keule hier ganz besonders dreckig: Das Blatt schreibt von «mutmasslicher Schmiergeldzahlung» und zitiert Art. 322 aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch («Bestechung»).
Fakt ist: Es stimmt, dass die Staatsanwaltschaft und die Geschäftsprüfungskommission den Fall untersuchen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind – man droht es zu vergessen – ursprünglich das Verdienst der BaZ.
Fakt ist demnach: Der Rechtsstaat ist längst dabei, zu prüfen, ob ein justiziables Verhalten vorliegt oder nicht. Und deshalb gilt dieser Fakt: Bis die Untersuchungen abgeschlossen sind, gilt die Unschuldsvermutung und gehören primitive, halt- und beleglose Vorverurteilungen nicht an die Öffentlichkeit.
Die Sache mit den Vorverurteilungs-Keulen ist die: Egal wie es am Ende ausgeht, ein schlechtes Image bleibt kleben, selbst wenn der Angeklagte freigesprochen werden sollte. Wie diese Geschichte für Hans-Peter Wessels ausgeht, wissen wir noch nicht. Aber dass die BaZ Kampagnen um der Kampagnen willen fährt, das hat ihr Chefredaktor Ende 2016 höchstpersönlich zugegeben. Und das erst noch in Verbindung mit Hans-Peter Wessels. Markus Somm: «Wer eine monatelange Kampagne der BaZ gegen sich überlebt, wie etwa der unzerstörbare Hans-Peter Wessels, verdient jeden Respekt.»