Unruhe im Lager der Uber-Pop-Fahrer in der Region Basel: Die Kantonspolizei hat Fahrer mit Passagieren an Bord gestoppt und verzeigt. Die Zahl der Verfahren steigt.
Der Uber-Pop-Fahrer wirkt verunsichert auf der Fahrt in die Stadt, schaut immer wieder in den Rückspiegel, sagt: «Falls uns die Polizei anhalten sollte, dann sagen wir am besten, wir seien einfach als Kollegen unterwegs, ja?»
Der Grund für seine Nervosität, erklärt er, seien die Geschichten von jäh unterbrochenen Passagierfahrten in Basel und Umgebung mit dem beliebten Fahrdienst durch die Basler Kantonspolizei. Einen seinen Kollegen habe es erwischt. Der Vorwurf: gewerbsmässiger Personentransport. Uber Schweiz behauptet zwar, bei Uber Pop handle es sich nicht um gewerbsmässigen Personentransport. Aber es spricht mittlerweile einiges dagegen, dass das auch stimmt.
«Total schockiert»
Folgende Geschichte geht – auch in sozialen Netzwerken – herum: Ein Uber-Fahrer mit Fahrgast wird beim Club Nordstern von der Polizei angehalten. Dem Fahrer wird gewerblicher Personentransport vorgeworfen, der Passagier – auch seine Personalien werden aufgenommen – muss sich nach einer anderen Transportmöglichkeit umsehen. «Der Kunde der dabei war, hat mir das später total schockiert erzählt», schreibt die Verbreiterin* der Nachricht. Der Vorfall habe sich am vergangenen Wochenende in der Nacht von Samstag auf Sonntag ereignet.
Solche Nachrichten kursieren in letzter Zeit vermehrt auf Facebook. Uber-Fahrer sind verunsichert. (Bild: Screenshot)
Aus Taxi-Fahrer-Kreisen hat die TagesWoche ebenfalls von einem ähnlichen Ereignis erfahren, das sich Mitte Oktober abgespielt haben soll. Auch hier hätten die Fahrgäste aussteigen müssen, der Uber-Pop-Fahrer sei verzeigt worden.
25 Verfahren, zwei weitere bei der Staatsanwaltschaft
Hat die Kantonspolizei Basel-Stadt die Gangart gegen Uber Pop erhöht? Konkrete Einzelfälle wie die oben geschilderten könne man nicht kommentieren, sagt Martin R. Schütz, Mediensprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt. Allerdings könne er sagen, dass «bei der Verkehrspolizei zurzeit 25 Verfahren gegen Einzelpersonen wegen Verdachts auf berufmässigen Personentransport ohne entsprechende Führerausweiskategorie hängig sind. Zwei weitere Verfahren hat sie in diesem Jahr bereits der Strafbefehlsabteilung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt überwiesen», so Schütz.
Insgesamt 27 Verfahren – das sind zwölf mehr als noch im Juli. Kein Wunder sind Basels Uber-Pop-Fahrer nervös.
«Ich denke, wir kommen um ein Verbot nicht herum»
Zwei Berufsfahrer, beide Basler Politiker, machen sich aus unterschiedlicher Warte schon länger Gedanken über den Fahrdienst Uber Pop. Es sind dies der SVP-Politiker und Lastwagenführer Martin Krumm sowie der Limousinenchauffeur Markus Kümin (SP, Mitglied der Gruppe Taxi Unia).
Politisch dürften sie nicht immer derselben Meinung sein – bei Uber Pop ziehen sie aber dieselben Schlüsse.
«Wir als Politiker haben auch eine Schutzfunktion gegenüber jenen, die sich mit der Materie nicht auskennen», sagt Martin Krumm. Damit meint er die Fahrer und die Uber-Kunden, die nun die Suppe auslöffeln dürfen, die ihnen Uber einbrocke: «Wir können und dürfen Bürger nicht Gefahren und Prozessen aussetzen, die sie nicht selber, aufgrund fehlender Kenntnisse, abschätzen können.» Für sicherheitsrelevante Bereiche gebe es nun mal Regulierungen – MFK, Verordnungen, Beruflicher Transport und so weiter – und das aus gutem Grund, meint Krumm.
«Die Polizei macht das Richtige, wenn sie durchgreift», meint Krumm: Wer mehr als zweimal pro Monat für Uber Pop fahre, sei schnell in einem Bereich tätig, der einen gewerblichen Transport darstelle. Doch es könne ja nicht sein, dass es dann einfach nur die Fahrer erwische, während Uber rein gar nichts passiere: «Vonseiten des Anbieters heisst es, dass alles in Ordnung ist. Aber der Fahrer steht ganz alleine da und bekommt von keiner Seite Hilfe.» Krumms Fazit: «Ich denke, wir werden um ein Verbot des Pop-Dienstes nicht herumkommen.»
Wenn sich Gewerkschaftler und SVPler einig sind
«Wir von der Gruppe Taxi bei der Unia begrüssen diese Entwicklung», sagt Markus Kümin. Er verweist auf das Dossier, das die Gewerkschaft und die Fahrer im Juni an Regierungsrat Baschi Dürr übergeben haben: «Mittlerweile haben wir 380 illegale Fahrten protokolliert», so Kümin. Darunter seien Fahrer, die an bis zu zwölf verschiedenen Tagen im Monat bei Personentransporten gesehen worden seien – «ganz klar gewerbsmässiger Personentransport», meint Kümin.
Auch für ihn gilt: Uber Pop gehört verboten. Kümin: «Ganz klar, denn Uber Pop hält sich an keinerlei Gesetz. Besonders die Arbeits- und Ruhezeitverordnung wird nicht eingehalten. Da geht es nicht um Jux und Tollerei, sondern um die Sicherheit der Fahrer, der Fahrgäste und die Sicherheit im ganzen Strassenverkehr.»
Kümin möchte betonen, dass es mitnichten darum gehe, strafrechtlich gegen die Uber-Pop-Fahrer vorzugehen. Es gehe um die Firma – die sei das Ziel. Uber solle endlich zu seinen Pflichten als Arbeitnehmer stehen. «Die Uberisierung der Arbeit – nicht nur bei Uber selber – der muss man entgegentreten.»