Manche sind der Meinung, die Schweiz sei die älteste und beste Demokratie der Welt. Die beste? Wer belegt denn den zweiten und den dritten Platz? Rankings sind heute stark in Mode. Es muss nicht unbedingt der erste Platz sein, man kann auch, wie bei Skirennen, bei den Universitäten oder der Lebensqualität in Städten, bereits damit zufrieden sein, zu den Top-Ten zu gehören.
Wenn die Schweiz die beste aller Demokratien hat und man diesbezüglich und wohl auch in anderer Hinsicht vermeintlich schon fast perfekt zur Welt gekommen ist, gibt es keine Veranlassung, sich noch verbessern zu wollen. Darum dauerte es auch so lange bis zur Einführung des Frauenstimmrechts.
Tatsächlich wären Verbesserungen noch heute möglich und nötig. Wir denken dabei vor allem an Formalistäten, dabei besteht das grösste Potenzial in der ernsthaften Auseinandersetzung mit Themen wie der Debattenkultur vor Abstimmungen und die beschämend tiefe Stimmbeteiligung.
Scheinbar eine Kleinigkeit, aber nicht einfach, war die vor 30 Jahren eingeführte Möglichkeit, per Stichfrage zu entscheiden, welcher von zwei allenfalls gleichzeitig angenommenen Vorlagen (bei Abstimmungen mit einem Gegenvorschlag) der Vorzug gegeben werden soll.
Verbessern liesse sich auch, wie die derzeitige Diskussion um einen entsprechenden Verfassungszusatz zeigt, der Frauenanteil in der Landesregierung. Sodann soll offenbar auch das berühmte Abstimmungsbüchlein verbessert werden. Und das E-Voting? Ob dies eine Verbesserung bringt, ist sehr umstritten.
Verbessern liesse sich auch, wie die derzeitige Diskussion um einen entsprechenden Verfassungszusatz zeigt, der Frauenanteil in der Landesregierung. Sodann soll offenbar auch das berühmte Abstimmungsbüchlein verbessert werden. Und das E-Voting? Ob dies eine Verbesserung bringt, ist sehr umstritten.
Blutdruck und Demokratie
Demokratie ist wie hoher Blutdruck oder Waldsterben zum Gegenstand der Wissenschaft gemacht worden. Das ist nicht selbstverständlich, weil eine generelle Skepsis besteht, ob die konkrete Nutzung der politischen Urfreiheit analytisch untersucht werden solle, da dies dem Souverän zu nahe kommen und sogar selber politisch werden könnte.
Nach der Abwicklung einiger mittelgrossen Einzelprojekte ist 2005 das (vom Schweizerischen Nationalfonds und der Universität Zürich gemeinsam gestemmte) Grossprojekt «Challenges to Democracy in the 21st Century» (Herausforderungen für die Demokratie im 21. Jahrhundert) lanciert worden. Es ist inzwischen abgeschlossen und hat noch keine radikale Auffrischung der Demokratie gebracht. Muss es auch nicht, das ist beim Blutdruck und beim Waldsterben ja auch nicht passiert.
Auf dieses Grossprojekt bin ich wieder gestossen, als ich zur Vorbereitung dieses Beitrags im Netz «Verbesserung der Demokratie» eingegeben habe. Es ist ein kleiner Beleg dafür, dass der Impact von wissenschaftlichen Resultaten davon abhängt, ob wir uns für sie interessieren und sie sogar nutzen.
Zur Verbesserungsfähigkeit heisst es da: «Die Demokratie muss kontinuierlich reflektiert und ihre Regeln müssen, angesichts neuer Entwicklungen und sich verändernder Rahmenbedingungen, immer wieder neu ausgehandelt werden.»
In der Schweiz gibt es keine Vorschrift, die es Ausländern verbietet, mit Spenden politische Prozesse zu beeinflussen.
Verbesserung der schweizerischen Demokratie, das ist ein weites Feld. Jüngst wurden wir mit dem Phänomen konfrontiert, dass «ausländisches Geld» auf die Schweiz einwirkt. Nein, nicht nur bei der Finanzierung von Moscheen, sondern beim Sammeln von Referendumsunterschriften im Falle des Gesetzes, mit dem elektronische Glücksspielgeschäfte eingeschränkt werden sollen.
Dies geschieht pikanterweise unter der Mitwirkung von politischen Kräften, die stets für die Unabhängigkeit der Schweiz zu kämpfen vorgeben. Kampagnenleiter B.F., der in der Fernsteuerung durch fremde Kräfte kein Problem sieht, ist Präsident der Jungen SVP. Ähnlich A.S., Präsident der Jungfreisinnigen: Geld ist Geld, da lasse sich schwer ausmachen, ob es in der Schweiz erwirtschaftet worden sei oder nicht. Fragwürdig ist aber nicht die «Nationalität» des Geldes, sondern der finanzierende Auftraggeber – wie seinerzeit beim Kampfjet Gripen.
Ganz im Gegensatz zu den USA gibt es in der Schweiz keine Vorschrift, die es Ausländern verbietet, mit Geld- oder Sachspenden auf politische Prozesse Einfluss zu nehmen. Bei den Präsidentschaftswahlen der USA steht so etwas unter Strafe. Müsste die schweizerische Demokratie nicht auch diesbezüglich eine Verbesserung anstreben? Das würde allerdings voraussetzen, dass wir generell zu Transparenz in der Politfinanzierung verpflichtet wären.
Das anhaltende Problem mit der Transparenz
Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Problem hier angesprochen wird. Vor bald zwei Jahren, im April 2016, war schon davon die Rede, als dazu eine gesamtschweizerische Initiative gestartet wurde. Und bereits damals konnte das Thema als Dauerbrenner bezeichnet und auf einen noch weiter zurückliegenden Artikel vom September 2015 verwiesen werden.
Das ist ein Problem der publizistischen Arbeit: Man muss manchmal wiederholt zum gleichen Thema schreiben, sollte sich aber doch nicht wiederholen. Der Abstimmungssonntag vom 4. März 2018 sorgt nun dafür, dass dies glücklicherweise nicht der Fall ist. In den Kantonen Schwyz und Freiburg wurden nämlich zwei gleichlautende Transparenz-Initiativen der Juso angenommen, welche die Spenden von Privaten über 5000 Franken und von Firmen über 1000 Franken pro Kalenderjahr meldepflichtig machen.
Die Sensation bestand natürlich nicht darin, dass Jusos so etwas anstrebten, sondern dass die Vorschläge angenommen wurden. Insbesondere im stockkonservativen Kanton Schwyz.
Während in Freiburg stolze Zweidrittel zustimmten, wurde die Initiative in Schwyz nur ganz knapp angenommen, mit 50,28 Prozent – das heisst mit einer kleinen Mehrheit von 305 Stimmen. Aber auch eine knappe Niederlage wäre beim Volk der Schwyzer bereits ein sensationeller Erfolg gewesen. Wie war das Zustandekommen einer derart grossen Zustimmung möglich?
Asymmetrie in den Argumentationen
Dafür gibt es verschiedene Erklärungen: Für einmal kam die chronische Empörungsbereitschaft dieser Region der Vorlage zugute. Sodann dürften der Postautoskandal und die aufgespürten Machenschaften des ehemaligen Raiffeisen-Chefs geholfen haben.
Eine andere Erklärung ist aber interessanter: die Asymmetrie in den Argumentationen. Die Initianten hatten die besseren Argumente und die bürgerliche Seite sozusagen keine, trotzdem ging sie davon aus, dass sie sich nicht anstrengen musste und Argumentieren gar nicht nötig war, weil die Initiative ohnehin abgelehnt würde. So kann man sich täuschen.
Dem Schwyzer Resultat wird Signalwirkung für die Chancen der in gleicher Sache hängigen Bundesinitiative zugeschrieben, mit vorgesehener Deklarationspflicht ab 10’000 Franken für Privatspenden und ab 100’000 Franken für einzelne Kampagnen.
Anreize statt Zwang?
Der Bundesrat hat bereits Ablehnung signalisiert, wie dies die Regierungen in Schwyz und Freiburg ebenfalls getan hatten. Nach den Kantonen Tessin, Neuenburg und Genf sind es mit den beiden vom 4. März aber immerhin schon fünf Kantone, die Transparenz in der Politikfinanzierung vorschreiben. Baselland ist nicht dabei, hat 2013 abgelehnt – warum eigentlich?
Im Bundesparlament fragt sich nun, wie mit der anstehenden Volksinitiative umzugehen sei. Ausgeschlossen ist die Annahmeempfehlung – also bleibt Ablehnung oder Gegenvorschlag. Die Berner Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP) will mit ihrer parlamentarischen Initiative die bisherige Ausbezahlung der Fraktionsbeiträge von der Deklaration der Parteizuwendungen abhängig machen und nennt dieses Modell: Anreize statt Zwang.
Der Ausserrhoder Ständerat Andrea Caroni von der FDP lehnt auch diese Lösung ab, weil es da um Entschädigungen für geleistete Fraktionsarbeit gehe. Er setzt auf freiwillige Auskünfte. Eine Gefahr problematischer Beeinflussung seiner Parteikollegen und -kolleginnen durch Spendengelder bestehe ohnehin nicht, weil im Falle seiner Partei nur die Parteipräsidentin und der Generalsekretär über deren Herkunft im Bild seien.
«Zu bürokratisch» oder «umgehbar» – die Argumente gegen eine transparentere Politikfinanzierung sind faul oder zynisch.
Unberücksichtigt bleibt dabei die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger wissen sollten, welche Parteien von wem grössere finanzielle Zuwendungen erhalten und – besonders wichtig – welche Abstimmungskampagnen von wem finanziert werden. Die Forderung, dass dies offengelegt wird, muss von unten, vom sogenannten Souverän kommen.
Umfragen zeigen, dass an der Basis eine deutliche Mehrheit dafür ist. Begründungspflichtig sind in der Regel diejenigen, die etwas ändern wollen, obwohl eine solche Änderung mittlerweile von vielen als eine Selbstverständlichkeit eingestuft wird. Allerdings müssen auch diejenigen argumentieren, die das Modell Dunkelkammer behalten wollen. Und da gehören «zu bürokratisch» zu den faulen und «umgehbar» zu den zynischen Ausreden.
Es gibt auch Druck aus dem Ausland, insbesondere vonseiten des Europarats und seiner Greco-Gruppe. Bei denjenigen, die nichts ändern wollen, sind Forderungen aus dem Ausland allerdings ein Grund, erst recht nicht nachzugeben.