Am 21. Mai stimmt Basel-Stadt darüber ab, ob in Jugendzentren Alkohol ausgeschenkt werden darf. Damit gefährden die Befürworter einer Liberalisierung genau das, was sie fordern: Dass Jugendliche unter Aufsicht von Jugendarbeitern einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol lernen.
Am 21.Mai stimmt Basel-Stadt darüber ab, ob das Alkoholverbot in Jugendzentren aufgehoben werden soll. Den Anstoss gab eine Motion von SP-Grossrat Thomas Gander, der eine Liberalisierung des Gastwirtschaftsgesetzes forderte. Die Mehrheit des Parlaments war dafür, doch ein Komitee mit dem klingenden Namen «Verein für Suchtprävention» ergriff das Referendum.
Wenn man den Befürwortern der Liberalisierung zuhört, könnte man meinen, Basel-Stadt befinde sich punkto Alkoholprävention hinter dem Mond. Freisinnige oder Sozialdemokraten twittern: «Begleiten statt bevormunden – Ja zur Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes.» Der Tenor: Es ist besser, man lässt die Jugendlichen unter Aufsicht von Jugendarbeitern ab und zu Alkohol konsumieren statt rigoros jegliches Bier zu verbieten.
Die freien Geister riskieren weniger Verschärfung
Aus Präventionssicht ist das sinnvoll: Wenn man die Jugendlichen im Haus trinken lässt, hat man sie unter Kontrolle. Verbietet man den Alkohol im Jugi, besaufen sich die Kids mit Wodka vom Grossverteiler am Rheinufer. Doch was diese freiheitsliebenden Geister offenbar nicht realisiert haben: Gerade, indem sie die maximale Liberalisierung fordern, riskieren sie, dass Jugendarbeiter in Zukunft Alkohol viel rigoroser aus den Jugendzentren verbannen als heute.
Bitte was?
Was verwirrend klingt, ist es auch. Denn diese Diskussionen machen den Anschein, bislang herrsche in Jugendzentren eine strikte Nulltoleranz punkto Alkohol. Doch das ist nicht so. Im Badhüsli, dem Jugendzentrum des Vereins JuAr Basel beim St.-Johanns-Tor, gibt es bereits heute Bier oder Drinks. Allerdings nur an Veranstaltungen, welche die Jugendlichen selber organisieren, zum Beispiel dem «Korkenzieher», einem Jugendkulturanlass.
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Klar, gesetzlich befindet sich das Badhüsli mit dieser Praxis im Graubereich. Im Gastgewerbegesetz steht nämlich: «In Restaurationsbetrieben von Jugendzentren dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder abgegeben werden. Ausnahmen werden durch Verordnung geregelt.»
Doch zu dieser Ausnahme – also Partys in Jugendzentren – steht in der Verordnung zum Gastgewerbegesetz nichts.
Verordnungsänderung war schon parat
Es besteht also Klärungsbedarf. Doch dafür hätte es keine Gesetzesänderung gebraucht, die Regierung hat nämlich bereits eine Verordnungsänderung in der Schublade. Diese hätte Ausnahmen festgelegt, unter denen in Jugendzentren Alkohol getrunken werden darf – als Ergänzung zum Verbot im Gastgewerbegesetz.
Der Grosse Rat hätte die Verordnung abnicken können – und schon wäre das Problem gelöst gewesen. Doch das ging den Motionären um Thomas Gander zu wenig weit. Er wollte das Verbot gleich ganz aus dem Gesetz streichen. Begründung: Für ihn widerspricht das generelle Verbot der Prävention, er will mehr Kompetenzen an die Jugendarbeiter übertragen.
Niemand will Bier am Nachmittag
Das ist eine Vertrauenserklärung an die Jugendarbeiter, aber entspricht diese totale Liberalisierung wirklich der Prävention?
Hebt die Stimmbevölkerung das Verbot nämlich auf, könnten die Jugendzentren theoretisch auch während der regulären Nachmittagstreffs Alkohol ausschenken. Dann sind auch Jugendliche vor Ort, die jünger sind als 16 Jahre. Dass sich dagegen politischer Widerstand formierte, ist kein Wunder.
Auch die Jugendarbeiter zeigen sich skeptisch. In einer Stellungnahme schreibt der Verein JuAr: «Keinesfalls werden Jugendarbeitende Alkoholkonsum während des Regelbetriebs tolerieren.» Und sogar Motionär Thomas Gander schrieb in einem Meinungsbeitrag in der «bz Basel»: «Im normalen Jugendzentrumsbetrieb wird Alkohol weiterhin nicht toleriert werden.»
Wenn die Bevölkerung am Verbot festhält, ist überhaupt nicht gesagt, dass die Regierung weiterhin Ausnahmen toleriert.
In der Praxis soll also aus Sicht der Liberalisierer alles gleich bleiben: Eistee und Sinalco am Tag, ausnahmsweise Bier und Drinks an Partys am Abend. Aber es wird noch absurder: Mit dieser Praxis könnten sogar Gegner der Liberalisierung leben. Sie hoffen, dass die Stimmbevölkerung am Verbot festhält und die Behörden Ausnahmeregelungen für spezielle Anlässe aussprechen, so wie es im Badhüsli gehandhabt wird.
Ganders Motion ist kontraproduktiv. Wegen des Vorstosses steht die breit abgestützte, gängige, liberale Praxis nun auf der Kippe. Wenn die Bevölkerung am Verbot festhält, ist nämlich nicht gesagt, dass die Regierung weiterhin Ausnahmen toleriert. Dann ist es an ihr, einzuschätzen, ob das Volk eine strikte oder eine liberale Auslegung des Gesetzes wünscht. Im schlimmsten Fall könnte das sogar dazu führen, dass das Badhüsli das begleitete Trinken einstellen muss.
Klar, das ist unwahrscheinlich, denn es ist nicht anzunehmen, dass das linksliberale Basel-Stadt eine konservativere Alkoholprävention bei Jugendlichen wünscht und «nein» sagt zur Liberalisierung. Aber dass wir überhaupt darüber diskutieren müssen, ist unnötig. Das hätte sich auch auf dem Verordnungsweg regeln lassen, und alle wären zufrieden gewesen.