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  • Der 92-Jährige und sein verzweifelter Kampf um 16 Bäume

    Im Bericht der Geschäftsprüfungkommission haben wir thematisiert, dass jährlich um die 1'000 Bäume gefällt werden. Persönlich bin ich der Meinung, dass die Fällung von 1'018 grossen und gesunden Bäumen eine grosse Respektlosigkeit gegenüber der Natur zu erkennen ist. Dazu schmeckt es auch nach Verletzung des Baumschutzgesetzes. Bäume sind in Basel geschützt. Auch auf privatem Grund. Fällungen müssten die absolute Ausnahme sein. Leider sieht das die Führung der Stadtgärtnerei anders und dient eher der bauwilligen Departementsspitze zu. * Begreiflich, aber schade, dass der engagierte Herr den (auch finanziell) langen Atem für den Weiterzug nicht hatte. Der Entscheid des Bauinspektorats ist, soweit er sich auf das Primat der Verdichtung stützt, nicht länger haltbar. Im Rekursverfahren wären die Chancen vorhanden gewesen, dass der Entscheid zugunsten der Bäume gekehrt wird. Denn seit 20 Tagen gilt der von uns vom Mieterverband erfolgreich eingebrachte neue § 34 der Kantonsverfassung (Wohnschutzartikel). Er stellt den Erhalt der Wohn- und Lebensverhältnisse in den Quartieren über jegliche "Verdichtung" in den traditionellen Quartieren. Das entzieht der innerhalb des Baudepartements informell verbreiteten Vorgabe "Bautenschutz statt Baumschutz" jegliche rechtliche Legitimation.

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  • Basel und die Flüchtlinge: Angst vor der eigenen Verantwortung

    Schäbige Fragestellungen, und sachlich falsch noch dazu. Richtig ist, dass es genügend bezahlbaren Wohnraum für die hier lebende Wohnbevölkerung gäbe, dass er aber wieder sozial werden muss, d.h. Vorrang haben muss vor dem reinen Renditedenken - diesen Auftrag hat die Regierung am 10. Juni vom Stimmvolk erhalten. Aber daneben muss es immer auch genügend Zufluchtsorte geben für asylsuchende Flüchtlinge - diesen Auftrag erhält die Basler Regierung jeden Tag neu. Jetzt hätte diese Regierung der seit 30 Jahren immer schäbiger und technokratischer werdenden Schweizer Flüchtlingspolitik etwas Positives entgegensetzen können. "Basel setzt ein Zeichen gegen die Festung Europa" wäre eine Mut machende und aufklärerische Schlagzeile - beidseits, denn wer sich glaubhaft gegen die Verbrechen im Mittelmeer äussert, kann auch glaubwürdig gegen Verdrängung in der Basler Wohnpolitik auftreten. Stattdessen schweigt die Regierung beredt und schont dadurch Populisten und Investoren: Das ist etwas völlig Anderes als das, was das Soziale Basel von der Regierung verlangt.

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  • Das unerträgliche Warten auf die Massenkündigung

    Im besten Fall könnten solche drohenden Massenkündigungen noch vereitelt werden. Dann nämlich, wenn "JA zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien - Wohnen ohne Angst vor Vertreibung (Wohnschutzinitiative)" am Sonntag durchkommt und sich die Player mit der Ausführungsgesetzgebung (Erweiterung und Modernisierung des Wohnraumfördergesetzes) beeilen. Auch übergangsmässiges Notrecht wäre nicht von vorneherein ausgeschlossen, wenn die Regierung denn wollte. Hierzu braucht es aber noch sehr viele Junge und Ältere, die bis Sonntag stimmen gehen (die Stimmbeteiligung ist derzeit für einen Erfolg viel zu tief).

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  • Die Basler Grünen irren planlos durch den Abstimmungskampf

    Sie war immer schon eine grüne Initiative, unsere Wohnschutzinitiative. „Mehr ökologische Sanierungen dank Wohnschutz“ war schon im ersten internen Entwurf des MV Basel vom 2. Dezember 2015 einer der Kerngedanken. Ein erster Abs. 5 lautete vor 2½ Jahren: „Energieeffiziente Erneuerungen entsprechen den überwiegenden Bedürfnissen der Wohnbevölkerung dann, wenn dabei mit geeigneten Massnahmen sichergestellt ist, dass die Mieten bezahlbar bleiben.“ Aus dem Juristendeutsch übersetzt bedeutet dies, dass ökologische Sanierungen richtig und wichtig sind, aber nicht als Vorwand dienen dürfen, um die Mietparteien aus ihren Wohnungen drängen zu können. In der Folge erkannten wir, dass die im Initiativtext ebenfalls enthaltene Bewilligungspflicht dem ökologischen Sanierungsanliegen juristisch vollauf genügt. Im Fall einer qualitativ wertvollen Sanierung kann eine vereinfachte Bewilligung erteilt werden, umgekehrt können die bloss grün angemalten Vorwandsanierungen bewilligungsmässig zurückgedämmt werden. So war es naheliegend, den „grünen“ Artikels 5 zugunsten einer Straffung des Initiativtextes fallenzulassen. Das ändert aber nichts daran, dass unsere Initiative „Wohnen ohne Angst vor Vertreibung - JA zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien (Wohnschutzinitiative)“ als Teil des 4 x JA-Pakets voll und ganz umweltverträglich ausgerichtet ist.

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  • Zahlreichen Bands droht die Obdachlosigkeit

    Flächenkündigungen gegen Zwischennutzungen und gegen Geschäfts-Mietparteien sind mir ähnlich zuwider wie Massenkündigungen gegen Wohnungs-Mietparteien. Deren Ursachen wie Verdrängung und Aufwertungsdruck müssen gemeinsam bekämpft werden. Der Basler Mieterverband vertritt ja seit Langem und zunehmend auch KMUs, weil bei ihnen der Markt genausowenig taugt wie bei den langjährigen Wohnungsmieter/innen. Wir prüfen auch, ob Zwischennutzungskündigungen missbräuchlich sind oder zumindest zu Erstreckung berechtigen. Wir kämpfen zurzeit gerade mit vielen "normalen Mietparteien" für 4 x JA in der historischen Richtungsabstimmung, um die Miet-Wohnpolitik in BS in andere - niederschwellige - Bahnen zu lenken. Indirekt kann ein JA zur Wohnschutzinitiative (Wohnen ohne Angst vor Vertreibung) auch den KMUs und den zwischennutzenden Bands helfen, davon bin ich überzeugt. Denn es würde die Regierung aus ihrer Marktgläubigkeit und ihrem Laisser-faire herauszwingen und so eine andere, mieterfreundlichere Grundstimmung schaffen.

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  • Totalsanierung: Massenkündigung in Kleinhüningen

    Sie, Herr Meury, und die Mieterverbände denken genau dasselbe: Der Vermieter soll eine angemessene Rendite haben. Und mit seinen Rückstellungen soll er die Liegenschaft regelmässig unterhalten. Abweichend von Ihnen ist unsere Realität. Die Quartiere sowie Riehen sind voll von besseren Pinselsanierungen, die in Wahrheit nicht dem Werterhalt dienen, sondern renditegetrieben sind. Am Anfang steht regelmässig die Renditevorgabe ("Sollmiete"), und nach dieser richten sich die zugekauften "Ab Stange-Sanierungsprogramme". In unseren vielen Verhandlungen im Hinblick auf eine gütliche Einigung bei jeder einzelnen Sammelklage wird dies teils sehr offen zugestanden. Ob vor diesen renditegetriebenen Sanierungen leergekündigt wird, ist abhängig von den Vorgaben des Fondsverwalters (bei institutionellen Anlegern) bzw. dem Charakter des kleinen Eigentümers. Mit "Eingriffstiefe" und baulichen Problemen hat dies rein gar nichts zu tun. Hätten Sie, Herr Meury, die Mieterverbände gegoogelt, hätten Sie rasch herausgefunden, wie wir es uns vorstellen: Sanierungen zusammen mit den Mieter/innen - und nicht gegen sie. Und nur solche Verbesserungen, die baulich angezeigt sind. Auch auf den Doris-Leuthard-Freipass (Art. 14 Verordnung) wären Sie gestossen und auf die Angriffe in Bundesbern von SVP und FDP gegen den Mieterschutz. Und sie wären auf unsere kantonale Richtungs-Abstimmung gestossen: "4 x JA zu Mietrecht und Wohnschutz". Wir verlangen sanfte Korrekturen zugunsten der "ganz normalen Mieter/innen", also Konsi-Kassierin, Buchhalter, Drämmler, Coiffeuse und Pflegefachfrau. Der Mieterverband selber, Herr Meury, ist wertkonservativ. Er möchte schlicht, dass die, die in Basel und Riehen wohnen (z.B. seit 70 Jahren schon wie Frau Sch. im Gundeli), hier wohnen bleiben können. Nicht so wie Bundesrat Schneider-Ammann, der sinngemäss meinte, wer sich höhere Mieten in der Stadt nicht mehr leisten könne, müsse halt aufs Land ziehen. Dies wäre eigentlich die Kernfrage, wie ich sie von Ihnen mit Ihrer Reputation erwartet hätte. Haben Sie sich tatsächlich auf die Seite des Bundesrates geschlagen? Eigentlich müsste die Realität Sie doch am 10. Juni 2018 zum breit abgestützten "4 x JA" führen?

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  • Heikle Doppelmandate an der Schlichtungsstelle

    Zwei Aktualisierungen: "Ausgewogen - in der Theorie" - Eben erst gestern zeigte sich, wie sehr renditegetriebene Immofirmen das Rechtssystem bedrohen, solange die hohen Kostenrisiken vor Gericht nicht abgeschafft sind: Die vom MV Basel vorangetriebene und in greifbare Nähe gerückte gütliche Einigung liess die Zürcher Immofirma kurz vor dem Schlichtungstermin von Mitte Woche platzen. An der Verhandlung lehnte die sie jetzt den von der Schlichtungsstelle vorgeschlagenen Kompromiss für eine Mietverlängerung bis März 2019 ab. Nun zieht sie wohl vor Gericht, wissend, dass für die angeschlagenen und auf Ruhe angewiesenen Mietpartei(en) mehrere tausend Franken Gegenanwalts- und Gerichtsgebühren einfach nicht drinliegen. "Der Schlichter als Richter" - Er hat zwar die Begehren um Kündigungsschutz nicht selber abgewiesen, sondern hat kurz vor der Schlichtungsverhandlung vom 1. Juni 2015 eine der vom Regierungsrat als Ersatz gewählten Vorsitzenden "eingewechselt". (Ein Schelm, wer daraus schliesst, dass die Auswechslung den Vorwurf der Doppelrolle kaschieren sollte.) Das ändert indes nichts an der Fragwürdigkeit seiner Doppelrolle. Denn er, der Hauptvorsitzende war es, der die Burgweg-Verfahren seit Januar 2013, also während 2¼ Jahren geführt hatte. Dass er dabei die Anträge der Vermieterseite wohlwollend behandelt hatte, während er jene der Mieterseite abschmetterte, trug nicht zum Vertrauen in ihn bei, als sie am Zivilgericht ihm ausgeliefert sah. Ebensowenig wie der Umstand, dass er als Zivilrichter sein eigenes Abbruchverbot, welches er 2013 als Vorsteher des Schlichtungs-Abbruchverfahren verhängt hatte, am Zivilgericht 2016 desavouierte und faktisch aufhob. Beat Leuthardt, Mediensprecher Basler Mieterverband

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  • Basels Bäume: Die Alten haben einen schweren Stand

    Verdichtung und Neubauschutz gehen dem Baumschutz vor: Diese Botschaft, vom Baudepartement ausgegeben, wird vom Bau(m)schutzamt brav befolgt. Das Amt gibt 100-Jährige zur Fällung frei, damit eine Tiefgarage gebaut werden kann. Und gönnt dem zu pflanzenden Ersatzbäumchen noch nicht einmal eine gewisse Lebenserwartung. Renditegetriebenes Wachstum und Verdichten fördert unerwünschte Entwurzelung und Verdrängung von Menschen und Bäumen aus den Stadtquartieren. "Lääbe statt Profit": Dies will die nächstens zur Abstimmung gelangende Mietwohnschutzinitiative des MV Basel. Eine Baumschutzinitiative, so scheint es, müsste ihr zur Seite gestellt werden.

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  • Margarethenstich: Wehe, wenn die Hobby-Planer kommen

    "Selbstverständlich ohne Gebäudeabbrüche" steht in der Motion.

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  • Margarethenstich: Wehe, wenn die Hobby-Planer kommen

    Bogen ist technisch problemlos machbar. Die Aeschenplatz-Schlaufe und der Steinenberg-Abzweiger sind enger. Etwas aufgeweitet bekommen Sie sogar einen 15- oder 20-Meterbogen hin. Beat Leuthardt

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