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247 Beiträge: Artikel Kommentare
  • Klammheimlich eingeführt: Neue TGV-Linie Basel-Marseille

    Da hat sich für Marseille eine falsche Ankunftszeit eingeschlichen. Ist korrigiert. Marseille an 12 Uhr 46 ist richtig, nicht 13.26. Beim Korrigieren und Nachprüfen habe ich auch gleich festgestellt, dass sich die usprünglich von den SNCF angekündigten Abfahrtszeiten seit der Einführung des Zuges leicht verschoben haben (Marseille ab neu 14 Uhr 22 statt 14.14). Es empfiehlt sich wohl zur Sicherheit immer den neusten Online-Fahrplan zu konsultieren.

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  • Anzeige zwang Polizei nicht zur Räumung

    Die Ausführungen des von Ihnen verlinkten Bundesgerichtsentscheids betreffen einen Werkplatz. Im Unterschied dazu ist der Messeplatz ein öffentlicher Platz, für welchen die Messe lediglich ein temporäres Nutzungsrecht genoss. Möglicherweise wird die Einschätzung der Staatsanwaltschaft eine erste Klärung bringen: Falls sie eine Strafuntersuchung ausdrücklich wegen Hausfriedensbruch eröffnen würde oder eben nicht, weil sie zum selben Schluss kommt nach eigener Recherche. Anonsten gilt der alte Spruch: Wenn es in einem Raum zwei Juristen hat, dann hat es dort mindestens drei Meinungen.

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  • Anzeige zwang Polizei nicht zur Räumung

    Besten Dank für den Hinweis. Gemäss Einschätzung der zwei zitierten Strafrechtsprofessoren lag kein Hausfriedensbruch vor. Wir gehen der Sache aber gerne nach.

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  • Bundesrat muss sich mit Abhängigkeit von TV-Moderatoren befassen

    Die Zeitschrift Beobachter hat vor eine paar Jahren einen lesenswerten Artikel zu Ihrer Frage veröffentlicht: «News-Journalisten müssen unabhängige, kritische Geister sein. Ist das noch gewährleistet, wenn sie für gutes Geld PR-Anlässe für Firmen moderieren - über die sie sonst berichten?» Sie finden den Artikel unter folgendem Link: http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/artikel/schweizer-fernsehen_eine-frage-der-glaubwuerdigkeit/

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  • Fonzi feiern

    Wie bringt ihr es nur immer fertig, folch fette Fitel zu finden?

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  • Wählt das kleinere Übel

    Wenn ich schreibe, dass man bei Majorzwahlen immer schon das kleinere Übel gewählt hat, meine ich damit den Entscheid, wen man auf den Wahlzettel schreibt und nicht wer am Ende tatsächlich gewählt wird. Es ist also so zu verstehen, dass für die Mehrheit des Volkes Thomas Weber von der SVP das kleinere Übel darstellte. Wenn ich kleineres Übel schreibe, ist das keineswegs despektierlich gemeint. Ich wollte damit nur klar machen, dass ich kaum je eine Person mit Chancen auf das Amt wählen kann, die zu hundert Prozent mit meinen Positionen übereinstimmt, dass es aber wichtig ist, mich für diejenige zu entscheiden, die meinen Ansichten näher kommt, weil ich sonst das Heft aus der Hand gebe. Ich finde es unnötig jetzt auch noch einen der beiden Kandidaten, Anton Lauber oder Thomi Jourdan, zu empfehlen: Jeder und jede soll sich selbst ein Bild machen und sich dann entscheiden: für das kleinere Übel eben.

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  • Mitte-Links tritt mit ehemaligem EVP-Landrat Thomi Jourdan an

    Danke für den Hinweis. Wir hätten gerne von Anfang an ein hochaufgelöstes Bild des Kandidaten gezeigt. Bis jetzt ist aber keines verfügbar.

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  • An der Baselworld wimmelt es von Scheinselbständigen

    Lieber Herr Hochhuth Vielen Dank für Ihren bissig ironischen und treffenden Kommentar. Ich könnte jetzt ernsthaft antworten: Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, den Mächtigen zu gefallen. Ich möchte vielmehr möglichst aufdecken, was tatsächlich gespielt wird - wo auch immer. Überschätzen Sie mich nicht: unbequem und unangenehm bin dabei nicht ich, sondern höchstens die von mir recherchierten und publizierten Fakten. Oder ich könnte es mit Ironie versuchen: Ich hoffe ja schon lange, dass endlich einer merkt, dass meine investigativen Artikel nichts anderes sind als eine Bewerbung für die Stelle eines Pressesprechers und Sie sind der Erste, der dies gemerkt hat.

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  • Erstes Shoppingcenter in der Kantonshauptstadt

    Sie haben natürlich Recht. Stadtratspräsident Lukas Ott lobte ausdrücklich auch das Archtekturbüro. Es ist das Basler Büro Buchner Bründler.

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  • Landrat verlangt Zahlungsstopp

    Von der öffentlichen Hand an der Messe beteiligt sind der Kanton Basel-Stadt, der Kanton Baselland, der Kanton Zürich und die Stadt Zürich. Irrtum vorbehalten setzt sich die Beteiligung wie folgt zusammen: Basel Stadt 33.5 Prozent der Aktien, Baselland 7.8%, Kanton Zürich 4.0%, Stadt Zürich 3.7%

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