MK
247 Beiträge: Artikel Kommentare
  • 25-Jähriger erschiesst in Basel einen Mann und verletzt zwei Frauen

    Sie haben vollkommen Recht. Ich habe das Bild, das mit der Agenturmeldung kam, jetzt gelöscht.

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  • Kontrolleure verhängen hohe Strafe

    Hoch ist immer relativ. Gemeint ist in diesem Fall leidiglich «hoch im Vergleich zu den bisher verhängten Konventionalstrafen.»

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  • Kontrolleure verhängen hohe Strafe

    Die Nachzahlung an die Arbeiter käme zusätzlich zu den 80 000 Franken dazu. Je nach Berechnung wären das noch einmal rund 50 000 Franken.

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  • Wie gefährlich ist dieser Mann?

    Da empfehle ich Ihnen doch den Beitrag über den Telebasel-Beitrag von Ende September. http://blogs.tageswoche.ch/de/blogs/mittendrin/463481/augen-auf-telebasel.htm

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  • Augen auf, Telebasel!

    Sehr interessant. Hat bei Ihnen auch schon gewirkt. Telebasel will wirklich unsere Beobachtungsgabe testen. Er heisst nämlich tatsächlich Beat Gomes mit S wie Siegfried.

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  • Angst gesät, Frust geerntet

    Wir veröffentlichen immer wieder Artikel, die «nur» online erscheinen. Das Wort «nur» setzte ich bewusst in Anführungszeichen, weil für unser Team Online nicht weniger wert ist als die gedruckte Ausgabe. Wir möchten die Verschränkung von Print und Online aber noch weiter vorantreiben. Es gibt eine ganze Palette von Gründen, weshalb ein Artikel online erscheint und nicht in der gedruckten Ausgabe: Es kann sein, dass er schlecht in den Themenmix des Hefts passt, dass er nicht mehr akutell ist, bis die Zeitung erscheint, oder dass es im Artikel mehr Neuigkeiten als um Hintergründiges geht, um nur ein paar Entscheidungskriterien zu nennen. Bei diesem Artikel gab es zwei Hauptgründe, weshalb dieser online und nicht im Heft erschien: 1) Haben wir im Heft schon zwei Artikel über die Basler Paketpost veröffentlicht. Zuerst recherchierte ich den Fall der beiden strafversetzten Pöstler, danach die miserable Stimmung beim Basler Paketpost-Personal. Den zweiten Artikel mussten wir übrigens tatsächlich wegen Platzmangel um eine Woche schieben. 2) Die Betriebsversammlung bei der Basler Paketpost, an welcher ich als einziger Journalist anwesend war, fand drei Tage vor unserem Redaktionsschluss statt. Und drei Tage zu warten, um über ein Ereignis zu berichten, sind - anders als bei einer recherchierten Geschichte - journalistisch eine halbe Ewigkeit.

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  • Regierung nicht interessiert an psychisch kranken Kindern in Zentrumsnähe

    Lieber Phli Boesiger Vielen Dank für Ihre Kritik. Sie können mir schon vorwerfen, dass ich ein Problem herbeirede. Nur geht es bei diesem Thema gar nicht um mich oder meine Meinung, sondern darum, dass ein Grossteil der Ärtzeschaft und der Kinder- und Jugendpsychiater sich gegen diesen Standort wehrt. Wie auch immer Sie deren Argumente beurteilen: Die UPK kann es sich schlicht nicht leisten, sich über diese hinweg zu setzen. Schliesslich sind es genau diese Zusteller, die darüber entscheiden, wohin sie allfällige Patienten schicken. Und deshalb ist es alles andere als ein künstliches Problem.

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  • Im Auge des Sturms

    @Markus Diem Auffallend bei Regierungsrat Eymann ist ja, dass er nicht nur wie andere Regierungsräte sehr heftige, sondern oft auch sehr emotional vorgebrachte Kritik anzieht und es seiner Beliebtheit trotzdem bis jetzt nie geschadet hat. Im Gegenteil. Das eine tun, heisst ja nicht, dass wir das andere lassen. Doch um Ihre These zu belegen, brauchen wir Fakten. Wir recherchieren sofort, wenn es Indizien gibt, dass in dieser Sache politisch motivierte Hintermänner oder -frauen mitmischen. Wer etwas weiss, soll sich doch umgehend an uns wenden. Quellenschutz garantiert.

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  • Eymann soll Hanfplantage finanziert haben

    @Alois Karl Hürlimann Ich versuche meine Artikel nicht als Komposition, sondern als Gesamtkomposition zu sehen: Titel, Bild, Lead und Text. Und diese scheint mir in diesem Fall nicht unsorgfältig zu sein. Natürlich geht es darum, einen spannenden Titel zu setzen und ein Bild zu gestalten, das zum Lesen anregt - ohne aber Grenzen zu überschreiten. Für mich ist diese Grenze bei diesem Artikel auch deshalb nicht überschritten, weil die Bildmontage offensichtlich und sofort als solche erkennbar ist. Uns wenn Sie den Artikel lesen oder auch nur anlesen, wird sehr rasch klar, dass ein Straftäter diese Vorwürfe erhebt und dass es sich nicht um belegte Tatsachen handelt. Ich empfehle Ihnen zudem meinen Nachzieher von heute http://www.tageswoche.ch/de/2012_34/basel/454910/wieso-soll-eymann-150-000-franken-schweigegeld-bezahlt-haben.htm

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  • Eymann soll Hanfplantage finanziert haben

    @Urs Engler Besten Dank für Ihre Kritik. Wenn bekannt wird, dass ein Staatanwalt eine Strafuntersuchung gegen ein Mitglied einer Regierung einleitet, besteht ein grosses öffentliches Interesse zu erfahren, was ihm konkret vorgeworfen wird. Und genau darum geht es in diesem Artikel. Wir haben uns nicht darauf beschränkt, diffus zu schreiben, es gehe um die Anlagebetrugs-Affäre Cosco, die vor zwanzig Jahren für Schlagzeilen gesorgt habe. Wir haben vielmehr recherchiert und versucht nachvollziehbar zu erklären, was genau Regierungsrat Eymann vorgeworfen wird. Ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht, wird jetzt der Staatsanwalt untersuchen.

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