Das Kunstmuseum Basel ist ein Staatsmuseum, genauer eine Dienststelle des Präsidialdepartements. Also ist der Kanton hier nicht Subventionsgeber, sondern Eigentümer und steht deshalb ganz direkt in der Pflicht, sich der Sache anzunehmen. Wie auch immer ...
Die Berichte des Astra unterscheiden nicht zwischen eigentlichen Staus (also Stillständen) und stockendem Verkehr: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/nationalstrassen/verkehrsfluss-stauaufkommen/definitionen.html
Das Areal ist Privatgrundstück der Baloise. Also kann sie die Untergeschosse auch nutzen. Der Einfluss des Kantons beschränkte sich auf den Bebauungsplan, die Zonenplanänderung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die alle im Sinne des Bauherrn abgesegnet wurden bzw. ausfielen.
Aber der Kanton kann kassieren: Weil die Baloise die Nutzfläche auf dem Areal verdoppeln kann, muss sie eine Mehrwertabgabe in der Höhe von 6 Millionen Franken leisten.
@ Georg II. Diese Frage wurde an der «Vorstellung» tatsächlich beantwortet, aber nicht so, wie Sie es darlegen und wie es übrigens auch auf Barfi.ch keineswegs behauptet wird. Wäre ja auch absurd, denn die Baloise müsste einen Polizeieinsatz ja auch dann nicht abgelten, wenn der Platz nicht öffentlich nutzbar wäre.
@ Michel Steiner: Allmend und Privatgrund werden auf diesem Platz zu einem öffentlich zugänglichen Platz verschmelzen, der dann vom Kanton als Servitut wie Allmend behandelt wird, was die Reinigung und die Sicherheit angeht.
Ich hätte wohl aus dem Bundesbrief zitiert. Zum Beispiel diesen Satz: «Dies in der Meinung, dass jedermann gemäss dem Stande seiner Familie seinem Herrn nach Gebühr untertan sein und dienen soll.» Und hätte gefragt, warum alle meine Mitredner den 1. August mit dem Begriff «Freiheit» verbinden ...
Aber das haben andere bereits getan: http://blog.nationalmuseum.ch/2017/07/unveraenderbar-im-kalender-veraenderbar-im-kopf/