So nimmt Eva Herzog den zweiten Anlauf zur Steuerreform

Noch bevor das nationale Parlament die neue Steuerreform beraten hat, sagt die Basler Finanzdirektorin, wie sie die Reform umsetzen will.

Eva Herzog findet die jetzige Reform besser als die Unternehmenssteuerreform III – wenn sie denn so bleibt. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Im Februar lehnte die Stimmbevölkerung die Unternehmenssteuerreform III ab, nun steht bereits eine überarbeitete Reform bereit. Welche Auswirkungen die neue Reform für Basel-Stadt hat, erklärte die Finanzdirektorin Eva Herzog am Mittwoch bei einem Mediengespräch.

Das sind die wichtigsten Punkte, die sich in Basel-Stadt ändern würden:

  • Die Gewinnsteuer für Unternehmen sinkt auf 13 Prozent (heute zwischen 15 und 22 Prozent). Die jetzige Progression fällt weg. Statusgesellschaften werden nicht mehr privilegiert besteuert.
  • Unternehmen können via eine Patentbox Abzüge auf den steuerbaren Gewinn machen. Die neue Version der Patentbox ist laut Herzog eigentlich eine «Pharmabox», weil sie fast nur Pharmaunternehmen nutzen könnten.
  • Der Steuerfreibetrag für alle natürlichen Personen steigt um 1000 Franken (2000 bei Ehepaaren). So plante es der Kanton auch bei der Umsetzung der USR3.
  • Die Kinder- und Ausbildungszulagen fallen nicht mehr so grosszügig aus wie vor einem Jahr geplant. Sie steigen um 75 Franken. Beim letzten Umsetzungskonzept waren noch 100 Franken geplant.
  • Der Kanton setzt einen «Risikoausgleich» für KMU um, der dafür sorgt, dass die Ausgleichskassen der Branchen gleich behandelt werden. Firmen mit hohen Familienzulagen sollen entlastet werden.
  • Mehr Prämienverbilligungen werden ausgeschüttet. Das plante der Kanton bereits bei der Umsetzung der USR3.

Die Massnahmen würden unter dem Strich Mindereinnahmen bedeuten. Das Finanzdepartement rechnet damit, dass sich die Mindereinnahmen langfristig bei etwa 76 Millionen Franken einpendeln werden.

Herzog, die die USR3 vehement verteidigte, sagt jetzt zur neuen Steuerreform: «Wenn die Vorlage so bleibt, dann ist sie besser als die USR3.» Ob sie denn so bleibt, entscheiden nächstes Jahr National- und Ständerat. Erst dann zeigt sich, ob Basel-Stadt die Vorlage überhaupt so, wie jetzt geplant, umsetzen kann.

Nächster Artikel