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425 Beiträge: Artikel Kommentare
  • Basel-Verkäufer auf unmöglicher Mission

    Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Luzern hat es tatsächlich geschafft, seine Einzigartigkeit stadtmarketingmässig perfekt umzusetzen: das baulich, akustisch und kulturell Zeichen setzende Kultur- und Kongresszentrum (KKL) mitten in der Stadt und direkt am See; das Lucerne Festival, das Lucerne Blues Festival, das Blue Balls Festival begeistern Musikliebhaber aus der ganzen Welt; weitere Veranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung sind das Comix Festival Fumetto und die Ruderwelt Luzern. Und natürlich nicht zu vergessen: die bezaubernde Natur und Bergwelt. Zum Anziehungspunkt – vor allem für Touristen aus Asien – ist Luzern auch durch geschicktes Standortmarketing im asiatischen Raum geworden. Davon profitieren nicht zuletzt auch die lokalen Bijouterien, die ihre Kunden sogar in ihren eigenen asiatischen Sprachen zu bedienen wissen. Luzern hat auf sein ureigenes kulturelles, geografisches und wirtschaftliches Potenzial gesetzt – das passt (zumindest markentechnisch) bestens.

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  • Basler Syngenta baut in Basel rund 500 Stellen ab

    Vielen Dank für Ihren Kommentar. Die TagesWoche ist ein Medium, das die Exzesse in der Wirtschaft kritisch beleuchtet und kommentiert – aber die TagesWoche ist nicht wirtschaftsfeindlich eingestellt. Die Gleichsetzung von «links»/«intellektuell» mit «wirtschaftsfeindlich» wäre eine zu einseitige und gefährliche Sicht der Dinge.

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  • Neue Studie zeigt: Rauer Polizei-Jargon beeinflusst die Richter

    Vielen Dank für Ihren kritischen Kommentar. Für einen «eidgenössisch diplomierten Verhör-Protokoll-Führer», wie Sie schreiben, plädiert dieser Artikel nicht – aber das wissen Sie ja selber. Ich persönlich halte es immerhin für bedenklich, dass die Protokollführung in unserem Land, das sich sonst durch eine qualitativ sehr hochstehende Justiz auszeichnet, gesetzlich kaum geregelt ist und die Tücken solcher (für Angeklagte sehr entscheidenden) Texte in der Ausbildung offenbar kein Thema sind. Wenn dies auch von Richtern moniert wird, dürfen wir das Problem ruhig ein wenig ernst nehmen, ohne gleich das mittlerweile überstrapazierte Kuscheljustiz-Gutmenschen-Klischee zu bemühen.

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  • Eric Sarasin tritt wegen Steuerbetrugs-Affäre zurück

    Vielen Dank für Ihr kritisches Feedback. Sie haben Recht: Cum-Ex-Geschäfte (übrigens auch «Dividendenstripping» genannt) sind überaus raffinierte Finanzprodukte. Und im genannten Fall sogar noch juristisch äusserst komplex. Ich zitiere dazu gerne die NZZ vom 24.10.2014: «Umstritten ist in Deutschland allerdings, ob die Transaktionen überhaupt illegal sind. Die sogenannten Cum/Ex-Geschäfte werden über Leerverkäufe von Aktien getätigt. Ein Aktionär verkauft also ein Wertpapier, dass er noch gar nicht besitzt. Bei Cum/Ex-Geschäften geschieht das kurz vor dem Dividendenstichtag. Um diesen Termin gibt es so, wirtschaftlich betrachtet, zwei Eigentümer derselben Aktie: den Leerverkäufer und der Investor, bei dem er sich das Papier noch beschaffen muss. Investoren haben sich dies zunutze gemacht, indem beide Seiten die Verrechnungssteuer zurückverlangt haben.» Wir dürfen also durchaus darauf gespannt sein, wie sich dieser Fall entwickeln wird.

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  • Diese Aufnahmen lassen Sie über Basel fliegen

    Sie haben Recht: Es ist ärgerlich, dass die Umlaute in diversen Bildlegenden derzeit nicht richtig angezeigt werden – unsere Techniker arbeiten daran.

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  • Wochenausgabe, 17. Oktober: Die Kulturpreis-Inflation

    Vielen Dank für Ihren Hinweis. Neben Stiftungen gibt es allerdings noch eine Reihe weiterer Institutionen, die Preise verleihen, sodass eine genaue Zahl schwer zu eruieren ist. Und Sie haben natürlich Recht: Viele Künstlerinnen und Künstler sind dringend auf Geld angewiesen. Als Fördermitel besser geeignet halte ich allerdings Subventionen – dann haben auch sperrigere Werke/Künstler eine Chance.

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  • Der Fall einer Landratspräsidentin

    Vielen Dank für Ihren Kommentar. Die TagesWoche macht in der Tat keine Thesengeschichten um der guten Pointe willen. Diese Story handelt vom Fall einer Frau, die verurteilt wurde, bevor die ermittelnde Behörde ihr Urteil veröffentlicht hat. Und sie zeigt auf, wie auch Privates ans Licht gebracht wurde, das nicht von öffentlichem Interesse ist. Unser Autor schreibt auch, dass Frau Gaugler die Verantwortung übernehmen muss, wenn sie wirklich widerrechtlich gehandelt haben sollte. Aber das wissen Sie ja. Fair enough, oder nicht?

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  • Supermarkt-Riese mit Bodenhaftung

    Vielen Dank für Ihren Hinweis.

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  • Jeder dritte Befragte war schon einmal in Behandlung

    Lieber Herr Westdijk. Danke für Ihr kritisches Feedback. Sie sind als praktizierender Psychiater der Experte, ich bin als Reporter der Bote. Und Studien sind selbstverständlich immer mit einer gewissen Skepsis zu betrachten. Sie stellen wichtige Fragen. Wir werden diese in einem künftigen Beitrag berücksichtigen.

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  • Schluss mit Feuern und Feiern: Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt

    Mit dieser Meinung sind Herr Kämpfer und die SVP ziemlich allein. Aber Danke für den Hinweis.

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