Ich stimme hier Christoph Meury zu. Der Gestaltung der Buvetten muss mehr Augenmerk geschenkt werden - wie auch dem Unterhalt. Ich bin mir noch nicht sicher, ob es Sinn machen würde, ob hier die Stadt die Bauwerke selber in die Hand nehmen soll oder nur die Betreiber in die Pflicht genommen werden sollen. Dies hängt sicher auch damit zusammen, welche Verträge geboten und ausgearbeitet werden und was die Stadt bereit ist an Unterhalt- und Erneuerungsleistungen aufzubringen.
Investitionen in Bauwerke von Privaten bergen die Realität, dass nach getätigter Investition die betrieblichen Ergebnisse nur für die Abzahlung der getätigten Schulden und nicht mehr in das Bauwerk sprich in die Gestaltung und in die Werterhaltung fliessen (können). Anders ist ein Betrieb nicht möglich, da sonst bald das Aus droht. Auch sollte am Rhein ein Konzept für einen ganzjahresbetrieb überprüft werden und in die Ausschreibung einfliessen.
Das Errichten einer Buvette muss als Neubau bewertet werden - hier stossen die Betreiber eines Sommerbetriebes aber an ihre Grenzen, da es sich um Risikobetriebe handelt. Neue Finanzierungs- und Vertragsmodelle müssen daher gefunden werden um die Attraktivität der Bauwerke zu steigern und über die Betriebsjahre auch zu erhalten.
Eine Ausschreibung einer Buvette muss mit einem grossen Augenmerk betreffend der Nachhaltigkeit der Gestaltung und mit der Refinanzierung einhergehen.
Verstehe ich das jetzt richtig – ex. Aktive der alten Stadtgärtnerei erheben Einsprachen – u.a. aufgrund ihrer Mitleidenschaft durch die bewilligten Öffnungszeiten - gegen die Zwischennutzungsprojekte am Klybeckquai?
Wenn es sich um eine Meinungsverschiedenheit bezüglich der Art, des Vorgehens oder des Inhalts der Zwischennutzung handelt – was augenscheinlich der Fall ist – würde ich gerade von diesen Parteien erwarten, dass sie anders miteinander umgehen und nicht nach einem Entscheid durch die Verwaltung oder einem richterlichen Spruch rufen. So kann man gleich aufhören Zwischennutzungen – sprich, die Aushandlung der Gestaltung des öffentlichen Raumes durch visionäre Private - realisieren zu wollen. Lösung: An den Tisch sitzen und streiten.
Wieso wird bei der Fussballthematik immer gefordert auch die kritischen Seiten zu beleuchten? Ein fiktives Beispiel: Wird bei einer Ausstellung über die Historie und die emotionellen Facetten des Fliegens auch immer darauf verwiesen, man müsse auch thematisieren, dass ein Flugzeug abstürzen kann und es viel Kerosin benötigt...? Mich stört dieser permanente problemfokussierte Anspruch an den Fussball und freu mich, auch mal eine Ausstellung zu besuchen, die andere Facetten des Fussballs beleuchtet. Dies ist eben gerade nicht eine verpasste Chance, sondern ein wahrgenommene Chance! Inhaltliche Kritik ist dann trotzdem erlaubt.
Es ist eine Herausforderung, mit Immobilien Basel-Stadt inhaltlich über Zwischennutzung bzw. Raumnutzung und deren nicht monetären (Mehr-)wert generell zu verhandeln. Bei Raumbedarf, der über eine reine wohn- und gewerbliche Zweckbestimmung hinausgeht, ist dies jedoch eine Grundlage um „Stadtentwicklung“ voranzutreiben. Die Rendite-Vorgaben bzw. gewisse Zielwerte scheinen in den Überlegungen oftmals den Vorrang zu haben. Das mag bei gewissen Liegenschaften sinnvoll sein, aber bei Liegenschaften - bei denen die öffentliche bzw. städtische Nutzung im Zentrum steht - führt dies zu Denkblockaden und Zielkonflikten.
"Unbehandelte ADHS-Patienten hätten oft massive Probleme im Arbeitsalltag, bei Beziehungen und sie lebten oft gefährlich und ungesund"
Scheint, dass jeder Mann irgendwann mal partiell von ADHS betroffen ist...?!
Schon heute reisen fast alle Fans der Spitzenclubs im Fussball mit Extrazügen an die Spielorte. Die Kritik am Gesetz ist demnach auch keine Kritik an den Extrazügen! Dieses Gesetz ist schlichtweg unnötig, da mit der geltenden Rechtslage und mit dem aktuellen Modell die Trennung zwischen Fans und Regelpassagieren schon heute erreicht werden und ein gesetzlicher Zwang zu einen immensen Kontrollaufwand für die SBB und die Behörden - mit dementsprechenden Kostenfolgen - führen würde. Der Gesetzesvorschlag greift zudem in die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit von Sportfans (die immer noch Menschen sind) ein. Nicht jeder Fan möchte mit dem Extrazug anreisen. Solch ein Gesetz leistet Vorschub, diese Art von Einschränkungen auch auf andere Personengruppen auszuweiten, dies gilt es zu verhindern.
Was eigentlich, wenn ich mich weigere einem Militärpolizisten meinen Ausweis – auch wenn ich nichts getan habe und somit nicht zu befürchten habe (…) – zu zeigen? Komme ich dann vors Militärgericht...?!
Bei der Betrachtung dieser Zahlen sollte beachtet werden, dass Anzahl Tatbestände kaum aussagekräftig sind, da eine Person mehrere Tatbestände (z.B. gleichzeitig Landfriedensbruch und Hinderung einer Amtshandlung) begangen haben kann. Aussagen über die Anwendung der Massnahmen (nicht über Gewalttendenzen) lassen sich, wenn, dann über die Anzahl neuer Rayonverbote machen (166 in der Saison 2012/2013 im Eishockey und Fussball) und die Anzahl Personen (!), die mit aktiven (aktuell gültigen) Massnahmen belegt sind. Hierzu macht die Mitteilung vom Fedpol leider keine Angaben. Diese bewegen sich schon länger bei rund 520 Personen. Die Differenz zu den 1368 eingetragenen Personen erklärt sich damit, dass man auch nach Ablauf einer Massnahme noch drei Jahre in der Datenbank bleibt. Auch lässt sich im Vergleich zu letzten Saison eine Abnahme der Rayonverbote (232 zu 166) feststellen (http://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/dokumentation/medieninformationen/2013/2013-01-31.html), obwohl es hier zu beachten gilt, dass evt. einige Verfahren aus dieser Saison noch hängig sind.
Auch könnte man die Anzahl der gelöschten Personen in die Analyse miteinbeziehen. Diese wird in den kommenden Jahren markant zunehmen, da die Datenbank, die seit 2007 besteht, erst rund 2010 mit dem in Kraft treten des „Hooligankonkordates“ so richtig „in Fahrt“ kam. Man geht davon aus, dass sich die Anzahl eingetragener Personen mit den Neuaufnahmen in Zukunft etwa die Waage halten werden. Es zeichnet sich also eine „Stabilität“ bzw. ein Plafond ab.
Und Schlussendlich könnte man sich die Tatbestände näher anschauen und sich fragen, wo einerseits die „echten“ Gewaltdelikte, wie einfache und schwere Körperverletzung, sind und andererseits, ob die ausgewiesenen Tatbestände es wirklich zulassen von einer HOOLIGANdatenbank zu sprechen oder nicht vielmehr von einer Datenbank für delinquente und renitente Sportfans? Wehe dem der vermuten könnte, dass solche Datenbanken und die entsprechenden Massnahmen Schule machen könnten (so kaum hinterfragt und kritisiert schon diese Datenbank ist) und auf andere Gesellschaftsfelder (Demonstrationen, öffentlicher Raum, Strassen etc.) angewendet werden könnten.
Hierzu braucht es nämlich nicht viel mehr als ein paar wenige einflussreiche öffentlich bekannte Personen aus dem Bereich Justiz, Polizei, Politik und Staatsanwaltschaft und ein entsprechendes nationales Gremium, welches die Sache pusht, mit Vorteil eingepackt in ein Konkordat (welches von der Legislative nicht verändert, sondern nur abgenickt oder abgelehnt werden kann) und unterstützt von einer mit Betroffenheit regierenden oder wütigen Öffentlichkeit und einem ritualisierten Medienrummel. Personen, die ab und zu über die Stränge hauen und bestehende Gesetze und Verbote übertreten braucht es dazu natürlich auch, das soll nicht verschwiegen werden – nur sollten diese möglichst wenig Lobby haben… (Achtung, die letzten beiden Sätze enthalten etwas Zynismus…).
Eine kleine sda Mitteilung wird meines Erachtens der ganzen Thematik nicht gerecht – muss sie aber wahrscheinlich auch nicht…